Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Waren Sie in einen Unfall verwickelt, bei welchem neben Sachschaden auch Personenschaden im Raum steht? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!

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Verkehrsunfall mit Personenschaden

Bei Verkehrsunfällen mit langsamer Geschwindigkeit bleibt neben einem Blechschaden meist nur noch der Schock. Anders sieht das ganze allerdings aus, wenn bei dem Verkehrsunfall ein Mensch verletzt wurde. In der Fachsprache redet man dann von einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nicht selten steht eine Prüfung aus, ob der Verkehrsunfall fahrlässig verursacht wurde, dann könnte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall folgen- Für Betroffene keine wirklich schöne Vorstellung, immerhin steht hier auch die eigene Freiheit auf dem Spiel.

Anwalt für Verkehrsunfälle mit Personenschaden

Besonders wichtig ist es, nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden schnell aktiv zu werden. Wer zu lange ohne Anwalt verbleibt, riskiert eine Verurteilung und nicht selten eine saftige Strafe. Unsere Kanzlei kümmert sich um alle möglichen Verkehrsunfälle, auch Unfälle mit Personenschäden. Sollten Sie in Berlin den Verkehrsunfall begangen haben, besteht auch die Möglichkeit einer Begutachtung im Rahmen einer Analyse.

Welche Strafe folgt bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden?

Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene ein großer Schock, vor allem, wenn die Gesundheit von Personen mit eingeschlossen ist. Unfallverursacher machen sich nicht selten schwere Vorwürfe, die Angst vor einer möglichen Strafe folgt auch. Das auch nicht ohne Grund, immerhin kann bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden Schmerzensgeld, Schadensersatz und eine Strafe folgen, die sich bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe entwickelt. Betroffene sollten also in jedem Fall schnell handeln und schnell einen Anwalt konsultieren, der die eigenen Interessen durchsetzt.