Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Verkehrsrecht, weil Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren? Fragen Sie jetzt nach unserer kostenlosen Erstberatung. Wir sind Ihr erfahrener Verkehrsrechtsanwalt in Berlin.

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Verkehrsrechtsanwalt Berlin

Als Verkehrsrechtsanwalt Berlin bietet die Kanzlei eine umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen und Streitigkeiten rund um das Verkehrsrecht. Nutzen Sie jetzt die kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Warum einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen?

Das Verkehrsrecht ist sehr komplex. Ob Bußgeldbescheid, Verkehrsunfall, Alkohol oder Drogen am Steuer, Blitzer oder Fahrerflucht, es gibt eine Vielzahl an Delikten, für die man eine juristische Unterstützung vom Verkehrsrechtsanwalt benötigt. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann im Einzelfall prüfen, ob ein Einspruch möglich ist. Weiterhin übernimmt der Verkehrsanwalt die Vertretung bei Gerichtsverhandlungen aufgrund von Verkehrsdelikten. Man kann vom Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin auch Bußgeldbescheide prüfen lassen.

Wie kann man einen guten Anwalt für Verkehrsrecht finden?

Sucht man einen guten Anwalt für Verkehrsrecht, findet man den Verkehrsrechtsanwalt in Berlin. Die verkehrsrechtlichen Anliegen, wie beispielsweise Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall oder bei dem Vorwurf, das Handy am Steuer genutzt zu haben, prüft der Verkehrsrechtsanwalt den jeweiligen Fall. Der Anwalt kann zum Beispiel auch prüfen, ob man Fahrverbote in eine Geldstrafe umwandeln lassen kann.

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin?

Benötigt man aufgrund eines Bußgeldbescheids oder für die Auflage, eine MPU zu absolvieren einen Anwalt für Verkehrsrecht, kann man die kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt sind dann im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Der jeweilige Fall, den der Anwalt für Verkehrsrecht juristisch vertritt, entscheidet dann über die Höhe der Anwaltskosten.

Welche Leistungen bietet ein Verkehrsanwalt?

Der Verkehrsanwalt übernimmt die juristische Vertretung in Bereichen, die das Verkehrsrecht betreffen:

  • A- und B-Verstöße in der Probezeit
  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Fahrerflucht und Unfallflucht
  • geblitzt mit Handy oder Handy am Steuer
  • Unfall mit Radfahrer
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Parken im Parkverbot
  • Verkehrsunfall mit Fußgänger
  • Blitzer
  • Schmerzensgeld
  • Verkehrsunfall

Im Straßenverkehr kann auch das Strafrecht zur Anwendung kommen. Das ist zum Beispiel bei Fahrerflucht und unterlassener Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall gegeben.

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht umfasst Gesetze und Vorschriften zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr. Weiterhin gehören zum Verkehrsrecht auch Bestimmungen für Fußgänger und Radfahrer, die sich auf Wegen und Straßen bewegen. Geregelt wird das Verkehrsrecht unter anderem durch Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FVZ) gehören mit ihren Gesetzen und Vorschriften zum Verkehrsrecht. Häufige Fälle, für die ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt wird, sind Bußgeldbescheide, Fahrverbote, die Anordnung einer MPU oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kann Verkehrsrechtsanwalt gegen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Hat man einen Bußgeldbescheid erhalten, weil man zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat oder im Parkverbot geparkt hat, kann man den Bescheid für das Bußgeld vom Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin prüfen lassen. Weist der Bußgeldbescheid rechtliche Fehler auf, kann der Verkehrsrechtsanwalt Einspruch einlegen.

Was ist das Verkehrsstrafrecht?

Zum Verkehrsstrafrecht gehören beispielsweise Alkohol am Steuer und die Fahrerflucht bzw. die Unfallflucht. Weiterhin zählen zum Verkehrsstrafrecht das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr und die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Während die Unfallflucht und die Trunkenheit am Steuer sowie weitere genannte Delikte im Strafgesetzbuch geregelt sind, wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Hat man ein Delikt begangen, das zum Verkehrsstrafrecht gehört, kann man den Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin zu Rate ziehen. Der Rechtsanwalt bietet auch eine kostenlose Ersteinschätzung.