Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie benötigen einen Anwalt für Verkehrsrecht? Gerne unterstützen wir Sie als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen.

Sind Sie rechtsschutzversichert?
 Ja Nein
Wenn Sie uns ein Dokument (z. B. Rechtsschutzversicherung) zukommen lassen möchten, können Sie dieses nachfolgend hochladen.

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.

Hier finden Sie uns:

Bester Anwalt für Verkehrsrecht

Der beste Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin hat umfassende Fachkenntnisse und Berufserfahrungen. Dabei spielen auch regelmäßige Fortbildungen eine entscheidende Rolle. Der Verkehrsrechtsanwalt in Berlin kennt sich mit allen prozessualen Fragen das Verkehrsrecht betreffend aus. Zudem kann die Kanzlei die Interessen der Mandanten gegenüber den gegnerischen Parteien und Prozessbeteiligten, wie zum Beispiel Kfz-Versicherung, Anwälten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichten, vertreten. Der Verkehrsrechtsanwalt in Berlin informiert Mandanten ausführlich, auch in Bezug auf Risiken und gibt eine realistische Einschätzung zum jeweiligen Fall ab.

Was macht der Verkehrsrechtsanwalt?

Der Anwalt für Verkehrsrecht ist nach Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschäden Ansprechpartner, wenn es um eine gerichtliche oder außergerichtliche Regulierung geht. Bei einem Verkehrsrechtsstreit geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen, wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Der Rechtsanwalt in Berlin kann Einspruch gegen drohende Strafen einlegen. Zu diesen Strafen, das Verkehrsrecht betreffend, gehören beispielsweise ein Strafbefehl, der Entzug der Fahrerlaubnis, Bußgelder oder ein Fahrverbot.

Zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr gehören das Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, die Fahrerflucht, die Gefährdung des Straßenverkehrs, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Nötigung im Straßenverkehr. Die Kanzlei in Berlin kann beispielsweise Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit, wegen Abstands- und Rotlichtverstößen und wegen Handy am Steuer einlegen. Geht es um die Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf die Gewährleistung oder die Garantie beim Autokauf, ist auch in diesem Fall der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

Warum Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht beauftragen?

Das Verkehrsrecht hat einige Berührungspunkte mit dem Strafrecht. Beispielsweise ist Fahrerflucht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und mit Sachschaden oder Personenschaden eine Straftat, die gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird. Deshalb ist es ratsam, in einem solchen Fall den Anwalt in Berlin, der sich sowohl auf Verkehrsrecht als auch auf Strafrecht spezialisiert hat, zu beauftragen. Es gibt auch Fälle von Straftaten, die zwar nicht in direktem Zusammenhang mit dem Fahren eines Fahrzeugs stehen, für die aber ein Fahrverbot angeordnet werden kann.

Die Anordnung eines Fahrverbotes ist als Einwirkung auf den Beschuldigten zu verstehen oder ist zur Verteidigung der Rechtsordnung notwendig. Auch zur Abwendung von einer Freiheitsstrafe kann ein Fahrverbot bei solchen Straftaten verhängt werden. Der Beschuldigte erhält dafür vom Verkehrsrechtsanwalt eine realistische Einschätzung der Sachlage und eine entsprechende Vertretung bei einem Gerichtsverfahren.

Welche Spezialisierung hat der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bietet eine fallbezogene Beratung, wenn es um einen Verstoß im Straßenverkehr geht. Fachkompetenz und umfassende Berufserfahrung das Verkehrsrecht betreffend zeichnen den Verkehrsrechtsanwalt aus. Mandanten erwarten von einem Anwalt für Verkehrsrecht eine kompetente Beratung und Lösungsbereitschaft. Zudem bietet der Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht die nötigen Führungsqualitäten, Lösungen und Sicherheit. Gerade dann, wenn ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen, geht es auch um existenzielle Probleme bzw. um eine Bedrohung der Existenz.

Bußgeldbescheid oder Fahrverbot: Was sagt der Anwalt für Verkehrsrecht?

Der Verkehrsrechtsanwalt rät, dass man bei einem Bußgeldverfahren oder einem Strafverfahren vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollte und dass man sofort den Anwalt für Verkehrsrecht kontaktiert. Dieser bietet eine kostenlose Ersteinschätzung und kann in dem Beratungsgespräch Tipps geben. Zudem kann der Rechtsanwalt auch direkt einen Antrag für die Einsicht in die Akten stellen. Die professionelle Unterstützung ist im Verkehrsrecht und im Strafrecht unverzichtbar. Oftmals lassen sich Bußgeldverfahren abwenden oder ein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln. Der erfahrene Anwalt für Verkehrsrecht gibt dazu fallbezogen eine realistische Einschätzung.

Was kostet der beste Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?

Der Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin bietet eine kostenlose Ersteinschätzung. Diese kann persönlich vor Ort oder per E-Mail oder per Telefon erfolgen. Die konkrete Regelung der Gebühren findet sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder der jeweiligen Vereinbarung erfolgt die Abrechnung für die Anwaltskosten. Bei Kontaktaufnahme kann man auch Angaben zu einer eventuell vorhandenen Verkehrsrechtsschutzversicherung für die Übername der Anwaltskosten angeben.

Welche Vorteile mit dem besten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?

Mit dem Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht haben Mandanten viele Vorteile. Neben der kostenlosen Ersteinschätzung bietet der Rechtsanwalt eine realistische Einschätzung und kann Akteneinsicht beantragen. Zudem unterstützt der Verkehrsrechtsanwalt bei der Ermittlung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Das Verkehrsrecht ist sehr komplex und begeht man im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, hilft der Rechtsanwalt in Berlin. Es gibt Fälle, bei denen die anwaltliche Unterstützung zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens, zu einer Reduzierung des Strafmaßes oder zu einer Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe erfolgen kann.

Quellen & Nachweise

Erteilte Fahrverbote von 2010 bis 2020 in Deutschland

Fahrerlaubnisse – eine Statistik

Straßenverkehrsgesetz § 2 Führerschein und Fahrerlaubnis