Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Handy / Telefonieren am Steuer vorgeworfen? Keine Sorge, wir kümmern uns darum. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Anwalt Handy & Telefonieren am Steuer

Ihnen wird die Nutzung eines Handys bzw. Telefons am Steuer vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, ein Anwalt für Verkehrsrecht, der auf dieses Problem spezialisiert ist, hilft Ihnen gerne weiter.

Was ist das Verbot für Handy am Steuer?

In § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das generelle Handyverbot am Steuer festgelegt. Die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer ist verboten, wenn das Telefon in die Hand genommen wird. Das Mobiltelefon darf nur bei abgeschaltetem Motor in die Hand genommen werden. Bei einem Verstoß gelten Strafen, die im Bußgeldkatalog festgelegt sind. Wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, kann man einen Anwalt einschalten, um einen Einspruch gegen ein Verfahren wegen Handy am Steuer einzulegen.

Was beachten bei Einspruch gegen Handy am Steuer?

Wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, erhält man einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf wegen Handy am Steuer. Für den Einspruch muss die Form und die Frist beachtet werden. Die Frist für einen Einspruch beim Vorwurf Handy am Steuer beträgt 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids und der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Der Verkehrsanwalt bietet eine Beratung und Unterstützung zum Thema Handy am Steuer Einspruch.

Ist ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erfolgreich?

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erfolgreich ist oder nicht. Deshalb sollte man einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Der Anwalt kann den Fall Handy am Steuer prüfen und beurteilen, ob ein Einspruch im individuellen Fall erfolgreich ist oder nicht. In der Regel richtet sich der Erfolg nach der Beweislast für Handy am Steuer. In der Regel wird das Vergehen Handy am Steuer durch Blitzen bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsüberschreitung oder durch eine polizeiliche Kontrolle im Straßenverkehr festgestellt.

Anwalt einschalten bei Handy am Steuer mit Bußgeldbescheid?

Wenn man einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten hat, sollte man zunächst keine Angabe bei der Behörde machen. Auch die Diskussion mit den zuständigen Beamten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle im Straßenverkehr ist nicht sinnvoll.

Bei einem Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer kann man einen Anwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt für Handy am Steuer kann die komplette Akte einsehen und feststellen, ob es Ansätze gibt, die eine Verteidigung bzw. einen Einspruch erfolgreich machen.

Droht bei Handy am Steuer ein Fahrverbot?

Der aktuelle Bußgeldkatalog 2020 sieht kein Fahrverbot für die Nutzung des Telefons am Steuer vor. Bei wiederholtem Vergehen kann aber ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Ein Fahrverbot kann laut § 25 StVO bei wiederholten Verstößen für bis zu drei Monate verhängt werden. Außerdem kann man schon einige Punkte haben und dann führt der Punkt, der bei der Handynutzung am Steuer dazu kommt, zu einem Fahrverbot. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, um gegen ein drohendes Fahrverbot vorzugehen.

Zudem wird ein Fahrverbot für die Smartphone-Nutzung beim Fahren verhängt, wenn durch die Nutzung eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder eine Sachbeschädigung bzw. ein Unfall verursacht wurde. In diesen Fällen wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.

Wenn ein Wiederholungsfall vorliegt, wird ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt. Unbelehrbare Verkehrsteilnehmer, die wiederholt gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen, müssen den Führerschein abgeben. Geregelt ist das mit § 25 im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das Gesetz beschreibt den Wiederholungsfall als beharrliche und grobe Pflichtverletzung. Die zuständige Behörde entscheidet dann im jeweiligen Fall über die Dauer des Fahrverbots.

Wie erfolgt Handy am Steuer Beweis?

Der Beweis für den Vorwurf Handy am Steuer erfolgt in der Regel durch die Polizei, die den Verstoß im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt hat, oder durch ein Blitzerfoto. Es liegt kein Handyverstoß vor, wenn während der Handynutzung das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Wird man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und hat auch noch ein Handy in der Hand, gelten folgende Regeln bei der Bemessung der Strafen. Die höhere Strafe muss komplett bezahlt und die niedrigere Strafe zur Hälfte bezahlt werden. Nebenstrafen, wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg, werden addiert.

Wird man beispielsweise außerhalb geschlossener Ortschaft mit 15 km/h zu schnell geblitzt und hat ein Handy in der Hand, dann ist das Bußgeld für Handy am Steuer mit 100 Euro die höhere Strafe. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung wird die Hälfte der Strafe bezahlt. In diesem Beispiel werden statt 40 Euro nur 20 Euro gezahlt. Insgesamt muss man also 120 Euro Bußgeld bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.

Übersicht Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbot bei Handy am Steuer*

PunkteBußgeld Fahrverbot
Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt1 Punkt100 € Bußgeld
SMS während der Fahrt bedienen1 Punkt100 € Bußgeld
Handynutzung mit Gefährdung2 Punkt150 € Bußgeld1 Monat
Handynutzung mit Sachbeschädigung / Unfallfolge2 Punkte200 € Bußgeld1 Monat
Handynutzung beim Radfahren55 € Bußgeld

*Stand: Juni 2020

Weiterführende Links:
Sonstige Pflichten für Fahrzeugführende
Geblitzt, Was tun?
Anwalt für Blitzer in Berlin