Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

In der Probezeit geblitzt worden? Keine Sorge, wir kümmern uns darum. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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Geblitzt in der Probezeit? Anwalt einschalten

Sie wurden in der Probezeit geblitzt oder haben einen Verstoß im Verkehr begangen, der die Probezeit verlängert? Unsere Kanzlei / Rechtsanwalt Verkehrsrecht in Berlin kümmert sich darum. Kontaktieren Sie uns!

Fahranfänger erhalten den Führerschein sozusagen für eine Zeit von zwei Jahren „auf Probe“. Das bedeutet, dass sie zunächst beweisen sollen, dass sie keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Damit gehen besondere Regelungen und Strafen bei Verkehrsverstößen einher, die in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt werden. Mehr über Blitzer und Bußgeld bei Probezeit auch weiter unten.

Was sind A-Verstöße in der Probezeit?

Zu diesen Verstößen zählen im Allgemeinen den Verkehr direkt gefährdende Straftaten, die fast alle Punkte in Flensburg und ein Bußgeld bedeuten. Zu den A-Verstößen zählen zum Beispiel:

  • Unterlassen der Hilfeleistung
  • Fahren ohne Führerschein
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • allgemeine Gefährdung des Verkehrs

Was sind B-Verstöße in der Probezeit?

Diese Verstöße werden als weniger schwerwiegend betrachtet, da sie den Verkehr in der Regel weniger gefährden. Zu den B-Verstößen zählen zum Beispiel:

  • Handy am Steuer genutzt (ohne Freisprechanlage)
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten behindert
  • abgefahrene Reifen

Ab wann ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß?

Befindet man sich in der Probezeit und überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, handelt es sich um einen A-Verstoß. Beschuldigte müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Ab dem dritten A-Verstoß wird dem Beschuldigten, der sich in der Probezeit befindet, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt. Der Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin berät über Maßnahmen, Fahrverbote, Einsprüche und Sperrfristen.

Geblitzt worden? Bußgeld in der Probezeit

Ob in der Probezeit geblitzt oder nicht, droht ein Bußgeldbescheid, hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht. Eine Verteidigung in einem Bußgeldverfahren ist in der Regel nur dann erfolgversprechend, wenn ein Anwalt für Bußgeld beauftragt wird. Gerade Bußgeldbescheide in der Probezeit werden oft angefochten (Einspruch gegen Bußgeld einlegen).

Lohnt sich Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen in der Probezeit?

Es sollte immer geprüft werden, ob Einspruch eingelegt wird. So kann es Fehler beim Blitzer-Messverfahren von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Abstandsmessungen geben. Formale Fehler der Behörden, die das Bußgeld erheben, werden durch einen Fachanwalt gezielt und für die Verteidigung erfolgversprechend aufgedeckt und kommuniziert. Zugleich bietet der Anwalt bei Bußgeld in der Probezeit und weiteren Verstößen die individuelle und professionelle Beratung von Klienten, um auch Führerscheinentzug und weitere Anordnungen abzuwenden. Fragen Sie den Anwalt für Verkehrsrecht, ob Einspruch eingelegt werden sollte.

Welche Fristen bei Fahrverbot / Führerscheinentzug in der Probezeit?

Bei der erstmaligen Auflage eines Fahrverbotes gilt eine Vier-Monats-Frist. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Beschuldigter, z. B. geblitzt wegen zu schnellem Fahren (zu hohe Geschwindigkeit), der das Fahrverbot zusammen mit dem Bußgeldbescheid im März erhält, das Fahrverbot im Juni antreten kann. Hat der Beschuldigte allerdings bereits ein Fahrverbot erhalten, gilt die Frist von vier Monaten nicht und der Führerschein muss sofort abgegeben werden. Sowohl bei der erstmaligen Auflage als auch bei Wiederholungstat ist es ratsam, den Anwalt für Fahrverbot in Berlin für eine persönliche Beratung aufzusuchen.

Geblitzt worden & Toleranzbereich: Kann man Bußgeldbescheid anfechten?

Der Abstand zwischen dem Blitzer und Geschwindigkeitsmessgerät und dem Verkehrsschild für die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss mindesten 150 Meter betragen. Nur so ist gewährleistet, dass der Fahrer die Geschwindigkeit anpassen kann. Wurde ein Autofahrer geblitzt und der Abstand zwischen angezeigter, zulässiger Höchstgeschwindigkeit und Radarfalle betrug weniger als 150 Meter, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Die Prüfung, ob die Geschwindigkeitsmessung aus einer zulässigen Entfernung ausgeführt wurde, kann nur durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht, der bevollmächtigt ist, geprüft werden.

Unsere Kanzlei befindet sich im schönen Berliner Stadtteil Moabit / Tiergarten, grenzt aber auch an die Bezirke Wedding, Charlottenburg, Spandau, Neukölln, Kreuzberg und Schöneberg. Falls Sie in der Probezeit geblitzt wurden, kontaktieren Sie uns.