Sie wurden bei Rot geblitzt? Keine Sorge, wir kümmern uns um die weiteren Schritte. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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Bei Rot geblitzt? Anwalt einschalten
Sie wurden beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt? Zögern Sie nicht lange, kontaktieren Sie uns, Kanzlei und Anwalt für Verkehrsrecht (Verkehrsanwalt Berlin).
Die Überwachung mit Blitzern im Verkehr, insbesondere in Berlin, nahm in den letzten Jahren rasant zu. Die Zahl der Rotblitzer ist davon stark betroffen. Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren haben und das von einem Blitzer festgestellt wurde, werden Sie einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten. Es lohnt sich immer diesen Bescheid zu prüfen und evtl. Einspruch gegen den Rotblitzer einzulegen. Gerade wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, kann die Auswirkung den Betroffenen härter treffen. Das Gute ist jedoch, dass es viele Angriffspunkte gibt, um Strafen in vielen Fällen zu vermeiden und zu mindern. Deshalb sollte man einen Anwalt in Berlin einschalten, wenn Bußgeld, Punkte in Flensburg und weitere Sanktionen wegen Überfahren einer roten Ampel drohen.
Welche Sanktion bei über Rot gefahren und geblitzt in der Probezeit?
Ist man in der Probezeit, also als Fahranfänger über rot gefahren, kann es schnell zu einem Fahrverbot und einer Verlängerung der Probezeit kommen. Das ist besonders wahrscheinlich, wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Nach einem Rotlichtverstoß während der Probezeit muss in der Regel auch an einem Aufbauseminar teilgenommen werden. Laut aktuellem Bußgeldkatalog verlängert sich die Probezeit bei einem Rotlichtverstoß auf vier Jahre. Welche weiteren Konsequenzen der Blitzer-Rotverstoß haben kann, teilt Ihnen gerne der Rechtsanwalt für Rotblitzer Berlin mit. Kontaktieren Sie uns entweder per Mail oder telefonisch. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen Berlins in Moabit (Tiergarten) unweit der Stadtteile und Bezirke Wedding, Charlottenburg, Schöneberg und Spandau.
Rote Ampel geblitzt – Welche Strafen und Bußgelder drohen?
Die häufigste Frage, die der Betroffene sich stellt ist, welche Strafen nun drohen. Es wird beim Überfahren einer Roten Ampel vor allem darauf geschaut, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Als Schwelle hierfür gilt eine Sekunde, bedeutet, dass man bei weniger als einer Sekunde von einem einfachen Rotlichtverstoß und bei mehr als einer Sekunde von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht. Ist Letzteres der Fall muss i. d. R. mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden. Kommt es zu einem Sachschaden beim Überfahren einer Ampel, die seit einer Sekunde und länger auf Rot steht, dann drohen auch ein Entzug des Führerscheins und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Die Strafe und das Bußgeld für Überfahren einer roten Ampel sollten nie ohne Weiteres akzeptiert werden, da es zu Fehlern kommen kann. Eine Möglichkeit ist, dass zwar die Haltelinie überfahren wurde, kurz danach aber angehalten wurde. Stand die Ampel auf Rot wird trotzdem geblitzt, auch wenn keine direkte Gefährdung z. B. für die Ampel überquerende Fußgänger an dieser Stelle gegeben war. Dieser Sachverhalt erfordert eine eindringliche Prüfung durch den Verkehrsanwalt, der in unserer Kanzlei in Berlin Moabit gerne für Sie zur Verfügung steht.
Geblitzt und nicht die rote Ampel überfahren – Was ist der Haltelinienverstoß?
Wird die rote Ampel überfahren, aber stoppt das Fahrzeug noch vor dem eigentlichen Gefahrenbereich der Ampel, dann handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um einen Haltelinienverstoß. Für den Haltelinienverstoß wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig. Moderne Ampelblitzer können den Rotlichtverstoß und den Haltelinienverstoß präzise messen und unterscheiden. Diese Ampelblitzer sind auch in der Lage, bei der Messung festzustellen, wie lange eine Ampel bereits auf Rot war.
Welches Bußgeld bei Rotlichtverstoß?
Je nach Dauer der Rotphase, mit oder ohne Gefährdung oder mit oder ohne Sachbeschädigung droht beim Überfahren von roter Ampel nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Fahrverbot und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheitsstrafe:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot und weitere Sanktionen |
rote Ampel überfahren | 90 Euro | 1 | |
rote Ampel überfahren mit Gefährdung Dritter | 200 Euro (mit Sachschaden 240 Euro) | 1 | ein Monat Fahrverbot |
Ampel mehr als eine Sekunde auf Rot und überfahren | 200 Euro (mit Sachschaden 360 Euro) | 2 | ein Monat Fahrverbot und je nach Begehung der Tat eine Geldstrafe, Entzug des Führerscheins und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (§ 315c StGB) |
Ampel mehr als ein Sekunde auf Rot und überfahren mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | Fahrverbot für einen Monat und Geldstrafe sowie Führerscheinentzug und bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe nach § 315c StGB |
Bei Rot geblitzt? – Fakten zum Thema
- Rotlichtverstoß zieht Bußgeld nach sich.
- Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.
- Überwachung durch Blitzer verstärkt.
- Einspruch kann sich lohnen.
- Fahranfänger risikieren Fahrverbot.
- Probezeit kann sich verlängern.
- Aufbauseminar bei Rotlichtverstoß nötig.
- Qualifizierter Verstoß besonders schwerwiegend.
- Haltelinienverstoß kostet 10 Euro.
- Ampelblitzer messen Rotphasendauer genau.
(aktualisiert am 24. April 2024)