Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Ihnen wird Fahrerflucht vorgeworfen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei Artiisik in Berlin. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in allen Fällen!

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Fahrerflucht nicht bemerkt

Wenn es im Straßenverkehr kracht, bemerkt man das ohne Zweifel in den meisten Fällen sofort. Die Geräuschkulisse ist in den meistern Fällen so laut, dass sogar andere Verkehrsteilnehmer davon Wind bekommen. In einigen Fällen ist die Kollision aber so geräuschlos, dass keiner von dem vermeintlichen Unfall bemerkt hat. Schnell kann einem dann eine Fahrerflucht vorgeworfen werden. Wenn man eine Fahrerflucht nicht bemerkt hat, ist es sehr wichtig, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.

Fahrerflucht beim Parken

Die meisten Unfälle passieren beim Ein- und Ausparken. Häufig sind es nur kleine Parkrempler, die man im Zweifelsfall gar nicht richtig mitbekommt. Erst der Verzweifelte Besitzer merkt am nächsten Morgen, dass wohl eine vermeintliche Fahrerflucht begangen wurde. In einigen Fällen kann das entsprechende Unfallfahrzeug ausfindig gemacht werden, häufig spielt auch der Zufall eine große Rolle. Dann sollte in jeden Fall von beiden Seiten ein Anwalt eingeschaltet werden. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Sollte Ihnen also eine Fahrerflucht vorgeworfen werden, zögern Sie keine Sekunde und suchen Sie sich schnellsten einen Anwalt.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Besonders kritisch wird der Fall, wenn eine Fahrerflucht mit einhergehenden Personenschaden nicht bemerkt wurde. Das passiert häufig, wenn man beispielsweise einen Fahrradfahrer streift. Auch laute Musik im Auto kann dazu führen, dass man von seinem Umfeld nur eingeschränkt Situation wahrnimmt. Häufig bemerkt man dann gar nicht, dass man Fahrerflucht begangen hat. Bei Personenschaden ist es allerdings besonders wichtig, den Fall anwaltlich prüfen zu lassen, auch ist immer die Verjährung im Auge zu behalten.