Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie wurden von einem Hund gebissen und brauchen rechtlichen Beistand? Oder sind Sie Hundehalter und brauchen rechtliche Unterstützung, weil Ihr Hund eine Person gebissen hat? Als erfahrener Anwalt für Hundebiss in Berlin bieten wir Ihnen rechtliche Unterstützung und eine kostenlose Ersteinschätzung!

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Anwalt für Hundebiss in Berlin informiert

Ist man Opfer von einem Hundebiss geworden, sollte man sich an den Anwalt für Hundebiss in Berlin wenden. Der Rechtsanwalt für Hundebiss klärt über die rechtliche Lage und die Haftung durch den Hundehalter auf. Kommt es zu einem Hundebiss und damit zu Verletzungen, muss man zwischen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung unterscheiden.

Ist man von einem Hund gebissen worden, sollte man zur Behandlung der Verletzungen zum Arzt gehen. Oftmals sind es nur leichte Bisswunden, aber es sollte immer eine Abklärung durch einen Arzt stattfinden. Neben den oberflächlichen Bisswunden, die auch wie Kratzwunden aussehen, gibt es auch weitere Verletzungsstadien, die man in der Medizin unterscheidet.

Das Stadium II bezeichnet Bisswunden, die bis zur Muskulatur reichen. Stadium III bezeichnet die Nekrose, wenn es aufgrund des Hundebisses zu einem Absterben oder zu einer starken Schädigung des Gewebes kommt. Stadium IV A beinhaltet eine Verletzung der Nerven und der Gefäße. Bei Stadium IV B handelt es sich um Gewebeverletzungen und Schäden an den Knochen.

Was tun nach einem Hundebiss?

Ist man von einem Hund gebissen worden, muss man die Wunde versorgen und von einem Arzt untersuchen lassen. Mit dem Hundehalter werden die Kontaktdaten ausgetauscht, auch wenn es sich nur um eine oberflächliche Bisswunde handeln sollte. Je nach Fall sollte man Kontakt zur Polizei aufnehmen. Dann folgt der Gang zum Berliner Anwalt, der dann den Schadensersatzanspruch und den Anspruch auf Schmerzensgeld prüfen wird sowie über die Maßnahmen zur Geltendmachung berät.

Was man als Hundehalter bei Hundebiss wissen sollte

Ist man Hundehalter und hat der Hund eine Person gebissen, kann man die kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt für Hundebiss in Berlin nutzen. Haften muss der Hundehalter immer, auch wenn die Aufsichtspflicht und die Leinenpflicht beachtet wurden und es trotzdem zu einem Hundebiss gekommen ist. Die gebissene Person kann vom Tierhalter einen Ersatz für den Schaden verlangen. Die unabhängig vom Verschulden bestehende Haftung für Tierhalter ist im § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Gefährdungshaftung dokumentiert.

Spricht man von einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Hundebiss, bezieht sich das auf § 229 im Strafgesetzbuch (StGB). Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre. Das gleiche Strafmaß kommt zur Anwendung, wenn der Hundebiss als gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB eingestuft wird.

Es wird zwischen dem Hundebesitzer und dem Hundehalter unterschieden. Hat man jemandem den Hund beispielsweise zum Gassigehen mitgegeben, ist die Person, die den Hund ausführt der Hundebesitzer und der Überlasser ist der Hundehalter.

Beißt der Hund unter Führung des Hundebesitzers eine Person, haftet der Hundehalter. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis von Gassigeher und Hundehalter handelt. Beim Gefälligkeitsverhältnis besteht keine vertragliche Bindung.

Handelt es sich um einen Vertrag mit einer Person, die den Hund ausführt, gilt nach § 834 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Tierhüterhaftung. In dem Fall haftet bei einem Hundebiss der Hundebesitzer bzw. der Tiersitter. Haften muss der Tiersitter nicht, wenn er nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist bzw. wenn die Verletzungen auch unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht entstanden wären.

Wie viel Schmerzensgeld, wenn man von einem Hund gebissen wurde?

Die Art der Verletzungen sowie die Dauer und die Intensität sowie die Folgen für das Berufsleben und den Alltag entscheiden über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss. Es gibt Beispielfälle, anhand derer man sich orientieren kann, wenn man eine Einschätzung zur Höhe des zu erwartenden Schmerzensgeldes nach einem Biss durch einen Hund benötigt. Handelt es sich um kleinere Verletzungen ohne Folgeschäden und Infektionen sowie zu einem Arbeitsausfall von maximal der Tagen, beträgt das Schmerzensgeld zwischen 100 Euro und 400 Euro.

Handelt es sich um einen Hundebiss mit Verletzungen, die operiert werden müssen und Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum bedeuten, dann kann das Schmerzensgeld bis zu 1.500 Euro betragen. Es gibt auch Fälle von Hundebissen, bei denen einen Schmerzensgeld von mehr als 10.000 Euro angesetzt wurde. Hat man einen Hundebiss erlitten, hilft der Rechtsanwalt für Hunderecht in Berlin bei der Ermittlung des zu erwartenden Schmerzensgeldes und bei der rechtlichen Vertretung zur Geltendmachung der Ansprüche auf Schmerzensgeld.

In der folgenden Übersicht gibt es die Faktoren, die über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss entscheiden:

  • Dauer der Beeinträchtigung durch die Bissverletzung
  • Anzahl der Tage, die man für die Behandlung der Bissverletzungen im Krankenhaus verbringen muss
  • Folgeschäden, wie zum Beispiel Entstellung am Körper oder im Gesicht
  • Schmerzensschweregrad
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Bissverletzungen
  • Einschränkung im Alltag
  • hat man als Geschädigter eine Mitschuld am Hundebiss?
  • liegt ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit durch den Hundehalter vor?

Weiterhin kann man als Geschädigter nach einem Hundebiss auch Schadensersatz verlangen, wenn man beispielsweise Schäden an der Kleidung hat oder aufgrund der Behandlung nach einem Hundebiss Kosten für Medikamente, für die Fahrt zur Klinik oder für die Fahrt zum Arzt hat. Schadensersatz wird auch dann fällig, wenn der Geschädigte aufgrund der Verletzungsfolgen nicht mehr den Haushalt selbständig führen kann und ein sogenannter Haushaltsführungsschaden entstanden ist.

Übersichten zur Orientierung über die Höhe des Schmerzensgelds nach einem Hundebiss bieten auch verschiedene Tabellen, wie die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle, die Celler Schmnerzensgeldtabelle und die Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm.

Muss man einen Hundebiss anzeigen?

Wurde man Opfer eines Hundebisses kann man die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mit einer Anzeige einleiten. Sinnvoll ist es, den Anwalt für Hundebiss in Berlin zu beauftragen. Der Rechtsanwalt kann vorab die Erfolgsaussichten für eine Klage prüfen. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, erfolgt die Einleitung ohne Strafantrag und ohne Strafanzeige, sofern es einen eigenen Prozess in Bezug auf das Strafrecht gibt.

Eine Anzeige muss man nicht stellen, um die Forderungen geltend zu machen. Dann kann es auch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die kostenlose Ersteinschätzung des Rechtsanwaltes für Hundebiss in Berlin zu nutzen.

Was bedeutet Mitschuld beim Hundebiss?

Es gibt Fälle von Hundebissen, bei denen ein Geschädigter eine Mitschuld hat. Eine Mitschuld am Hundebiss liegt dann vor, wenn der Geschädigte den Hund vor dem Biss provoziert hat. Auch das Streicheln eines Hundes, den man nicht kennt, kann einen Hundebiss provozieren. Auch dieser Fall fällt unter die Mitschuld des Opfers.

Eine Mitschuld liegt auch dann vor, wenn man eine bereits laufende Beißerei zwischen Hunden verhindern will und dabei verletzt wird. Weiterhin spricht man beim Geschädigten von einer Mitschuld, wenn dieser ein Grundstück trotz einer Warnung betritt und von dem dort lebenden Hund gebissen wird.

Muss man eine Hundehaftpflicht abschließen?

Ob man eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen muss, ist im jeweiligen Bundesland geregelt. Es gibt Bundesländer, wie zum Beispiel Berlin und Hamburg, in denen besteht eine Pflicht für Halter, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Weiterhin gibt es eine Pflicht, Hunde, die als sogenannte Listenhunde geführt werden, versichern zu lassen.

Listenhunde gehören zu Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Auch hier gilt es, die jeweiligen Bundeslandbestimmungen zu beachten. So sind beispielsweise Rottweiler in Hamburg Listenhunde und in Rheinland-Pfalz nicht. Ist eine Hunderasse als Listenhund für das Bundesland, in dem man lebt, aufgeführt, dann ist man verpflichtet, für den Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wann wird ein Hund als gefährlich eingestuft?

Es gibt einige Kriterien, aufgrund derer ein Hund als gefährlich eingestuft wird:

  • unkontrollierbares Verhalten des Hundes
  • Hund jagt oder reißt andere Tiere
  • Hund greift andere Tiere an, obwohl diese eine Unterwerfungshaltung einnehmen
  • aggressive Verhaltensweise gegenüber anderen Tieren und Menschen

Die Prüfung, ob ein Hund als gefährlich einzustufen ist, erfolgt durch ein behördliches Ermittlungsverfahren. Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, können folgende Auflagen folgen:

  • Pflicht, den Hund an der Leine zu führen
  • der Hund muss sich einem Wesenstest unterziehen
  • Maulkorbpflicht für den Hund

Die Inhalte der Prüfung, ob ein Hund als gefährlich einzustufen ist, unterliegen den Bundesländern.

Warum Anwalt in Berlin bei Hundebiss beauftragen?

  • kostenlose Ersteinschätzung nach Hundebiss in Berlin
  • Ermittlung und Vertretung bei Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Beratung über die Erfolgsaussichten und rechtliche Vertretung bei einem Verfahren wegen Hundebiss