Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie haben Fragen zum Tierrecht? Als erfahrener Anwalt für Tierrecht bieten wir Ihnen rechtlichen Beistand bei allen Fragen rund um das Tierrecht. Jetzt die kostenfreie Erstberatung nutzen!

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Anwalt für Tierrecht in Berlin

Hat man Fragen zu den Rechten und Pflichten bei der Tierhaltung, informiert der Anwalt für Tierrechte in Berlin. Auch Tierärzte, Tiervereine und Tierschützer können die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei für Tierrecht in Berlin nutzen. Hier gibt es auch Antworten auf relevante Fragen rund um das Recht von Tieren.

Was ist das Tierrecht?

Zum Tierrecht zählen das Pferderecht und das Hunderecht sowie weitere Bereiche rund um Tiere. Es gibt das Haftungsrecht und das Schadensrecht sowie die Tierarzthaftung. Auch das Strafrecht und das Verwaltungsrecht können im Zusammenhang mit Tieren zur Anwendung kommen. Weiterhin fallen unter das Tierrecht das Zuchtrecht und die Züchterhaftung sowie das Tierberufsrecht. Es gibt sogar ein Tierarztmedizinrecht.

Warum Tierrechtskanzlei für Tierrecht in Berlin beauftragen?

Die Tierrechtskanzlei in Berlin bietet bei allen Fragen und Anliegen rund um das Tierrecht eine kostenlose Ersteinschätzung. Geregelt ist das Tierrecht im Tierschutzgesetz. Das Tierrecht teilt sich auf die verschiedenen Rechtsgebiete auf. Rechtlich gesehen werden Tiere laut § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) rechtlich wie Sachen behandelt, obwohl sie nicht als Sachen eingestuft sind.

Anwalt hilft: Was ist im Tierschutzgesetz geregelt?

Das Tierschutzgesetz regelt den Schutz von Tieren. Man darf nicht ohne vernünftigen Grund einem Tier Schaden oder Schmerzen antun. Der vernünftige Grund sorgt immer wieder und insbesondere bei Tierschützern für Diskussion. Der Besitz von Tieren ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Wer kann sich an den Anwalt für Tierrecht wenden?

Die Tierkanzlei steht bei Rechtsfragen zum Tierrecht Privatpersonen und Züchtern sowie Zuchtverbänden zur Verfügung. Weiterhin berät der Rechtsanwalt für Tierrecht auch Tiertrainer, Tierheime, Tierpensionen und Tierärzte. Beim Tierrecht gibt es häufig Fragen oder Streitigkeit in Bezug auf die folgenden Themen:

  • Tierhaltung und Zucht von Tieren
  • medizinische Behandlung von Tieren
  • Kauf und Verkauf von Tieren inklusive Vertragsfragen
  • Haftungsfragen von Reitschulen und Hundetrainern
  • Weideunfälle & Pferderecht
  • Hundebiss & Hunderecht
  • Voraussetzung zur Haltung von Tieren

Welche Regelungen gibt es im Tierarztrecht?

Tierärzte gehen immer das Risiko ein, dass der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum steht. Insbesondere dann, wenn es sich um die Behandlung von wertvollen Tieren, wie zum Beispiel Sportpferden handelt. Weitere Probleme können auftreten, wenn es um die Impfpflicht und die Pflicht zum Chip für freilebende Tiere geht.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Vorwurf von Behandlungsfehlern und der damit einhergehende Schadensersatzanspruch nicht selten bei vielen tausend Euro liegen. Wird der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gemacht, sollten Tierärzte die Beratung vom Anwalt für Tierrecht in Berlin nutzen.

Gibt es Rechte für Tiere?

Tiere gelten nicht als juristische Person und können deshalb ihre Rechte nicht selbst durchsetzen. Bestimmte Rechte für Tiere sind im Tierschutzgesetz festgelegt. Dabei geht es insbesondere um den Kauf oder den Verkauf von Tieren sowie um die Haltung und die Pflege der Tiere. In jedem Fall kann ein Anwalt für Tierrecht in Berlin helfen. Hat man beispielsweise ein Haustier von einem Tierschutzverein oder aus dem Tierheim, erhält man einen Tierschutzvertrag. Diesen kann man vom Tierrechtsanwalt prüfen lassen.

Was gehört zum Tierrecht?

Geht es um das Thema Tierrecht, muss man wissen, dass hier verschiedene Rechtsgebiete angesprochen werden. Je nach Sachlage berührt das Tierrecht die folgenden Rechtsgebiete:

  • Verwaltungsrecht, beispielsweise beim Verbot, weiterhin ein Haustier zu halten (Tierhalteverbot)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, wenn man sich beispielsweise nicht an die Leinenpflicht gehalten hat
  • Strafrecht, wenn das Haustier eine Körperverletzung verursacht hat
  • Kaufrecht, wenn man ein Haustier kaufen oder verkaufen möchte
  • Schadensrecht, wenn das Haustier für einen Sachschaden verantwortlich ist
  • Tiermedizinrecht für Tierärzte, denen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gemacht wird
  • Vereinsrecht bzw. Verbandsrecht bei rechtlichen Fragen von Tierschutzvereinen und Tierschutzverbänden
  • Mietrecht, beispielsweise wenn der Vermieter die Haltung eines Haustieres untersagen möchte
  • Versicherungsrecht, beispielsweise wenn sich die Hundehaftpflichtversicherung weigert, einen Schaden, der durch einen Hund verursacht wurde, zu bezahlen

Kanzlei für Tierrecht informiert: Was ist tierschutzwidriges Verhalten?

Geregelt ist das tierschutzwidrige Verhalten in § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Damit ist die Misshandlung oder das ungerechtfertigte Töten von Tieren gemeint. Auch wenn das Unterlassen zu einer Quälerei oder ungerechtfertigten Tötung eines Tieres führt, macht man sich strafbar. Dies ist in § 13 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Lässt man seinen Hund verhungern, dann droht durch den Verstoß gegen § 17 eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Diese Freiheitsstrafe kann bis zu drei Jahre betragen.

Handelt es sich um eine fahrlässige Misshandlung oder Quälerei von Tieren, kommt § 18 des Tierschutzgesetzes zur Anwendung und die Tat wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und es wird ein Bußgeld erhoben. Das Bußgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Gibt es Testamente für Tiere?

Hat man ein Haustier, kann man im Testament festlegen, wer nach dem Ableben das Haustier übernehmen soll. Tiere selbst sind keine juristischen Personen und können nicht als Erben eingetragen werden.

Was macht der Anwalt für Tierrecht?

Die Kanzlei für Tierrecht in Berlin vertritt und berät Tierärzte, Tiervereine, Hundehalter, Pferdebesitzer und Tierhalter in rechtlichen Fragen. Der Anwalt für Tierrecht unterstützt bei Vertragsfragen und berät zu den Rechten und Pflichten von Tierhaltern. Die Kanzlei steht auch bei Fragen zum Hunderecht und Pferderecht zur Verfügung.