Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie brauchen eine Beratung zum Thema Aufhebungsverträge? Nutzen Sie unsere Erfahrung als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin und bundesweit. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Was macht ein Anwalt für Aufhebungsverträge?

Ein Anwalt für Aufhebungsverträge vertritt den Mandanten im Rechtsstreit im Arbeitsrecht, konkret im Fall von Aufhebungsverträgen. Im Arbeitsrecht verstehen Juristen unter einem einem Aufhebungsvertrag die Aufhebung eines vereinbarten Arbeitsverhältnisses. Auch unter dem Begriff Auflösungsvertrag ist dieses Schriftstück bekannt. Die gesetzliche Kündigung spielt in diesem Fall keine Rolle, daher ist die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einer recht kurzfristigen bzw. fristlosen Kündigung gleichzusetzen. Der Aufhebungsvertrag unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von einer außerordentlichen Kündigung. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, den Grund der Aufhebung anzugeben. Eine weitere entscheidende Abweichung von der Kündigung: letztere ist einseitig möglich. Für das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags haben diesem beide Vertragsparteien einvernehmlich zuzustimmen.

Wann ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen ist

Ein auf Aufhebungsverträge spezialisierter Jurist spricht von einem Aufhebungsvertrag, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und dessen Beendigung einvernehmlich ablaufen soll. Dem Fachanwalt ist dabei bewusst, dass in vielen Fällen kein Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien besteht. Vielmehr tendieren meist Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag aufzudrängen. Besonders in solch einer Situation ist seitens der Arbeitnehmer höchste Vorsicht geboten. Jetzt gilt es, unverzüglich einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Die Rechtslage ist womöglich komplizierter als sie sich im ersten Moment darstellt. Dann heißt es, unbedachtes Handeln unter allen Umständen zu vermeiden. Die Krux an einem bereits seitens des Arbeitnehmers unterzeichneten Aufhebungsvertrag besteht nämlich darin, dass dieser kaum anfechtbar ist. Der Anwalt für Arbeitsrecht weiß jetzt Rat. Auch wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag tatsächlich schon unterschrieben hat, ist das Expertenwissen des Juristen umso mehr gefragt. Er kämpft für Mandanten und holt das beste aus der verzwickten Lage heraus,

Wieso ein Aufhebungsvertrag vom Anwalt geprüft werden sollte

Der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer läutet das Ende des Arbeitsverhältnisses ein. Arbeitsrechtlich gesehen ist er die Alternative zur Kündigung. Hier ist dringend Vorsicht geboten. Von einem Anwalt für Aufhebungsverträge sollen Betroffene den Aufhebungsvertrag prüfen lassen. Er rät Mandanten, diese vorher keinesfalls zu unterzeichnen. Ihm als Experten sind zahlreiche Nachteile bekannt. Einer der Gründe dafür, dass Mandanten den Aufhebungsvertrag prüfen lassen, ist die damit einhergehende Sperre des Arbeitslosengeldes. Auch Kündigungsschutz besteht in diesem Falle nicht. Das Arbeitsverhältnis ist dennoch beendet. Der Arbeitgeber wählt diesen Weg, um eine Kündigungsschutzklage in gegenseitigem Einvernehmen damit auszuschließen. Ein Arbeitnehmer profitiert aus seiner Sicht ebenfalls, da er auf eine Abfindung spekuliert. Der Anwalt für Aufhebungsverträge prüft vor allem die Höhe einer vereinbarten Abfindung und weiß, wie er bessere Bedingungen für den Vertrag aushandelt.

Kann der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verweigern?

Manchmal hat ein Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag und die Absicht, diesen aufgrund eines bereits unterschriebenen Vertrags bei einem neuen Arbeitgeber vorzeitig zu beenden. Weigert sich der aktuelle Arbeitgeber den Arbeitnehmer gehen zu lassen, ist zunächst die Befristung des Arbeitsvertrags überprüfen zu lassen. Findet sich darin ein Passus, aufgrund dessen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Fristablauf möglich ist, spricht der Arbeitnehmer am besten einen Aufhebungsvertrag an. Eine kluge Strategie seitens des Arbeitnehmers ist Offenheit. Er sucht im besten Fall das Gespräch mit dem Vorgesetzten und bittet ihn um eine einvernehmliche und gütige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat das Recht, seine Unterschrift auf einem Aufhebungsvertrag zu verweigern. Dann macht der Arbeitnehmer ihm deutlich, dass er von einer fristlosen Kündigung Gebrauch macht. Bringt der Vorgesetzte in diesem Fall einen Schadensersatzanspruch seinerseits ins Spiel, so hat er damit wenig Aussicht auf Erfolg.

Was muss im Aufhebungsvertrag stehen um keine Sperrzeit zu bekommen?

Ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit setzt einen wichtigen Grund für den Abschluss voraus. Dazu gehören Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz, was nicht zumutbare Umstände für das Einhalten der Kündigungsfrist bedeutet. Auch bei einer drohenden personenbezogene oder betriebsbedingte Kündigung kommen Arbeitnehmer dieser mit dem Aufhebungsvertrag zuvor. Beendet ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zum identischen Zeitpunkt wie es bei einer fristgerechten Kündigung der Fall wäre, entfällt eine Sperre. Das gilt außerdem wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag einer ordentlichen personen- oder betriebsbedingten Kündigung vorzieht.

Welches Fazit kann man ziehen?

Möchten Sie einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen, sind Sie mit einem Fachjuristen auf der sicheren Seite. Er holt in Sachen Arbeitsrecht stets das Beste für Sie heraus Ob Sperrzeit, Abfindung oder Entkräftung von gegen Sie im Raum stehende Anschuldigungen, der Jurist kämpft stets für Ihre Rechte.

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