Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie benötigen eine rechtliche Beratung zur Abfindung und zum Aufhebungsvertrag? Dann kontaktieren Sie uns und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung von der Kanzlei für Abfindung und Arbeitsrecht!

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Was ist eine Abfindung? Anwalt für Abfindung in Berlin informiert

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Angestellten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine Abfindung soll ein finanzieller Ausgleich vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer sein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verliert und damit einhergehend einen Verdienstausfall hat. Die Abfindung wird oftmals im Rahmen eines Aufhebungsvertrages gezahlt.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Gibt es einen Aufhebungsvertrag, hat der Angestellte nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Aufhebungsvertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen.

Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man gemäß §1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchuG) dann, wenn es sich seitens des Arbeitgebers um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und wenn die Klagefrist für die Kündigungsschutzklage verstrichen ist. Verzichtet der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage, bieten Arbeitgeber in den meisten Fällen die Abfindung an.

Handelt es sich um eine fristlose und berechtigte Kündigung seitens des Arbeitnehmers, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Der gesetzliche Anspruch auf eine Abfindung bei berechtigter und fristloser Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist in § 628 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Um zu klären, ob man einen Anspruch auf eine Abfindung hat, bietet der Anwalt für Abfindung in Berlin eine Ersteinschätzung.

Wie viel Abfindung erhält man?

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und nach dem Bruttomonatsgehalt. Geregelt ist die Höhe für die Abfindung in § 1a Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetzes. Pro Beschäftigungsjahr wird ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung gezahlt. Liegt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten im letzten Beschäftigungsjahr vor, dann muss aufgerundet werden und es wird auch hier das komplette Bruttomonatsgehalt für das angebrochene Beschäftigungsjahr gezahlt.

Es gibt aber keine gesetzlichen Vorschriften zur konkreten Höhe der Abfindung. Diese kann auch bei einem kompletten Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr liegen.

Wird bei einem Aufhebungsvertrag immer eine Abfindung gezahlt?

Spricht man von einem Aufhebungsvertrag, sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einig. Beide Parteien stimmen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Damit verfällt aber der Kündigungsschutz sowie die Kündigungsfristen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser bei einem Aufhebungsvertrag, den beide Parteien unterzeichnen, kein Mitspracherecht.

Im Falle einer Kündigung kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben. Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht für die Kündigungsgründe. Werden diese vom Arbeitsgericht nicht anerkannt, müsste der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen und eine Nachzahlung des Gehalts leisten. Arbeitgeber wollen diesen Umstand umgehen und bieten einen Aufhebungsvertrag an. Mit der Abfindung soll der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust entschädigt werden.

Bittet ein Arbeitnehmer um einen Aufhebungsvertrag, geschieht dies in den meisten Fällen aus dem Grund, weil der Arbeitnehmer eine neue Stelle antreten und die Kündigungsfrist nicht einhalten möchte.

Die Abfindung muss bei einem Aufhebungsvertrag nicht vereinbart werden. Dies liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers. Wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollte man als betroffener Arbeitnehmer einen Anwalt für Abfindung in Berlin beauftragen.

Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine Sperre des Arbeitslosengeldes?

Beträgt die Abfindung maximal ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr muss keine Sperre des Arbeitslosengeldes befürchtet werden. Anders sieht es aus, wenn dem Arbeitnehmer nachgewiesen werden kann, dass die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Erhält man das Angebot für einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung sollte man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Der Anwalt in Berlin kann erläutern, ob durch den Aufhebungsvertrag und die Abfindung eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu erwarten ist.

Muss man eine Abfindung versteuern?

Die Abfindung ist ein Einkommen und unterliegt der Einkommenssteuer. Die Lohnsteuer wird, wie beim regulären Gehalt, berechnet und vom Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Da durch die Abfindung das Jahreseinkommen beträchtlich ansteigen kann, gibt es die steuerliche Besserstellung im Einkommenssteuergesetz (EStG). Die steuerliche Besserstellung wird auch als Fünftelregelung bezeichnet und ist in § 34 Abs. 1 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes dokumentiert.

Kann man eine Abfindung bei Kündigung erhalten?

Arbeitnehmer können, wenn sie selbst kündigen, eine Abfindung durchsetzen. Aber in der Regel ist das bei Selbstkündigung kompliziert. Möchte man kündigen und vom Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, sollte man vor der Kündigung einen Rechtsanwalt in Berlin zu Rate ziehen und sich über die Möglichkeiten, eine Abfindung durchzusetzen, beraten lassen. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber bei einer Selbstkündigung des Arbeitnehmers nicht zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet ist.