Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Kann ein Blitzer die Probezeit verlängern?

Ein Blitzer kann sehr wohl eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen, sofern der geblitzte Verkehrsverstoß gewissermaßen als schwerwiegend eingestuft wird. Wird ein Fahranfänger mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h geblitzt, handelt es sich um einen A-Verstoß.

Dieser führt nicht nur zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg, sondern auch zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus wird dem Fahranfänger die Teilnahme an einem aufbauseminar angeordnet, um sein Verkehrsverhalten zu verbessern. Das Gebot der Verkehrssicherheit wiegt schwer, und gravierendes Fehlverhalten in der Probezeit deutet darauf hin, dass eine intensivere Auseinandersetzung mit den Verkehrsregeln geboten ist.

Wie wirkt sich ein Blitzer in der Probezeit aus?

Bei einem Blitzer in der Probezeit kommen auf den Fahranfänger verschärfte Maßnahmen zu. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h erfolgt ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Überschreitet man die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch deutlich, beispielsweise um mehr als 21 km/h, wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und es ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben. Die Notwendigkeit eines solchen Seminars soll zur Verhaltensänderung anregen. Zudem ist bei schweren oder wiederholten Verstößen letztendlich ein Fahrverbot möglich.

Betroffene empfinden die Auferlegung eines Aufbauseminars im Prinzip oft als lästige, aber notwendige Konsequenz zur Sensibilisierung für eine verantwortungsvollere Fahrweise. Entscheidend ist eigentlich, dass solche Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Grunde erhöhen sollen, indem sie gewissermaßen auf die Unreife und Unerfahrenheit von Fahranfängern abzielen.

Was passiert, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit gelten offen gesagt strengere Regeln als außerhalb dieser Zeit. Wird ein Fahranfänger geblitzt, folgen abhängig vom Grad der Überschreitung eben unterschiedliche Sanktionen. Bei geringfügigen Übertretungen drohen im Prinzip Bußgelder und ein Punkt im Fahreignungsregister. Übersteigt die Geschwindigkeit jedoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, wird die Probezeit eben automatisch von zwei auf vier Jahre verlängert. Es ist zudem mit einem Aufbauseminar zu rechnen.

Schwerwiegende Fälle können sogar zur Anordnung einer verkehrspsychologischen Beratung führen. Bei wiederholten oder massiven Verstößen ist ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Besonders nachteilig wirkt sich aus, dass solche Vergehen in der Fahrerakte vermerkt werden und bei künftigen Verstößen zu strengeren Maßnahmen führen können. Es ist also im Prinzip wichtig, in der Probezeit besondere Vorsicht und Umsicht im Straßenverkehr walten zu lassen, um letztendlich negative Konsequenzen zu vermeiden.

Probezeitverlängerung Blitzer

Mit wie viel km/h zu viel wird die Probezeit verlängert?

Überschreitet ein Fahranfänger während der Probezeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, so zieht dies ehrlich gesagt eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre nach sich. Zusätzlich wird ein Aufbahnseminar angeordnet. Diese Maßnahme soll im Grunde die Verkehrssicherheit erhöhen und dem jungen Fahrer sozusagen die Gelegenheit geben, sein Fahrverhalten zu reflektieren.

Es ist bedauerlich, dass Fahranfänger manchmal die Konsequenzen einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung unterschätzen. Denn neben der Verlängerung der Probezeit und den Kosten für das Seminar können auch Punkte in Flensburg oder Bußgelder die Folge sein.

Welche Folgen hat zu schnelles Fahren in der Probezeit?

Ein Tempoverstoß ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit gilt als A-Verstoß. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und man muss auch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Doch damit nicht genug: Sollte es erneut zu einem A-Verstoß kommen, droht eine Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Und wer es dann immer noch nicht gelernt hat und ein drittes Mal auffällt, muss sich von der Fahrerlaubnis verabschieden. Es ist also keineswegs eine harmlose Sache, mal eben ein paar km/h mehr auf dem Tacho zu haben.

Hinzu kommt im Grunde, dass gerade in der Probezeit auch die Versicherungen hellhörig werden können. Höhere Beiträge oder sogar Schwierigkeiten beim Abschluss einer neuen Police sind sozusagen mögliche Folgen. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte sich also bewusst sein, dass es nicht nur um ein Knöllchen geht – es kann sich schnell eine Kette von unangenehmen Konsequenzen ergeben, die das unüberlegte Gasgeben im Nachhinein zu einer ziemlich schlechten Idee machen.

Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?

Wie oft man in der Probezeit geblitzt werden darf, ist eine Frage, die sich viele Fahranfänger stellen – meist leider erst dann, wenn es schon passiert ist. Grundsätzlich hängt die Antwort davon ab, wie schnell man unterwegs war. Denn nicht jeder Tempoverstoß hat automatisch Auswirkungen auf die Probezeit.

Kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h werden zwar mit einem Bußgeld geahndet, haben aber im Grunde keine direkten Folgen für die Probezeit. Wer es jedoch gewissermaßen übertreibt und mit 21 km/h oder mehr zu schnell erwischt wird, bekommt ein Problem. Ein solcher Verstoß zählt als A-Verstoß und führt letztendlich direkt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zu einem verpflichtenden Aufbauseminar.

Sollte das nicht zur Einsicht führen und es kommt ein zweiter A-Verstoß hinzu, wird eine Verwarnung ausgesprochen – und beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Wer also denkt, er könne sich unbegrenzt Blitzerfotos leisten, liegt ganz schön daneben. Es geht hier nicht nur um Geldstrafen, sondern um den Führerschein selbst.

Natürlich kann mal ein Moment der Unachtsamkeit passieren, aber gerade in der Probezeit sollte man sich bewusst machen, dass die Regeln nicht zum Spaß existieren. Ein paar km/h zu viel mögen harmlos wirken, können aber ziemlich schnell unangenehm werden.