Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Wie kann Anwalt für Unterlassungserklärung in Berlin helfen?

Der Rechtsanwalt für Unterlassungserklärung in Berlin hilft, wenn man eine Unterlassungserklärung erhalten hat. Der Anwalt für Zivilrecht prüft die Erklärung und kann diese, je nach Sachlage anpassen. Zudem ist die Kanzlei in Berlin auch Ansprechpartner, wenn man gegen eine andere Person eine Unterlassungserklärung anstrengen möchte. Wenn man eine Unterlassungserklärung erhalten hat oder wenn man eine Unterlassungserklärung aufsetzen möchte, sollte man die kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt in Berlin nutzen.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit einer Erklärung zur Unterlassung einer Handlung. Die unterzeichnende Person verpflichtet sich, zukünftig eine rechtsverletzende Handlung nicht mehr zu tun. Eine Unterlassungserklärung kann man beispielsweise erhalten, wenn man gegen das Urheberrecht verstoßen hat oder wenn man eine Person beleidigt hat.

Es wird zwischen vorbeugenden, modifizierten und strafbewehrten Unterlassungserklärungen unterschieden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Einigung. Grundsätzlich ist eine Unterlassungserklärung ein lebenslang gültiger Vertrag. Bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung droht eine empfindliche Vertragsstrafe.

Wann hat man einen Unterlassungsanspruch?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1004 Abs. 1 sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Erklärung zur Unterlassung definiert. Oftmals wird eine Unterlassungserklärung nach Verletzung des Urheberrechts oder nach einer Beleidigung gefordert. Die Erklärung zur Unterlassung ist Teil einer Abmahnung. Mit der Erklärung und Abmahnung sollen zukünftige Verletzungen gegen das Urheberrecht bzw. weitere rechtsverletzende Handlungen abgewendet werden.

Sinnvoll ist es, den Anwalt für Unterlassungserklärungen zu beauftragen. Dieser bietet eine umfassende Beratung und hat die nötige Erfahrung, wenn es um die Unterlassungserklärung und die Abmahnung zum Schutz der eigenen Rechte geht.

Was ist in einer Erklärung zur Unterlassung enthalten?

Die Unterlassungserklärung ist Teil einer Abmahnung und besteht aus drei Abschnitten. In dem Vertrag ist eine Aufforderung enthalten, dass die unterzeichnende Person zukünftig genannte rechtsverletzende Handlungen zu unterlassen hat. Zudem ist in der Unterlassungserklärung auch eine drohende Vertragsstrafe enthalten, sollte sich die unterzeichnende Person nicht an die Vereinbarung halten. Weiterhin gibt die unterzeichnende Person das Einverständnis ab, die Kosten für die Unterlassungserklärung und die Abmahnung zu tragen.

Kann eine Unterlassungserklärung verjähren?

Eine Unterlassungserklärung verjährt nicht. Die Erklärung hat lebenslang Gültigkeit. Auch wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, die die Rechtsverletzung legalisieren würde, bleibt die Unterlassungserklärung davon unberührt und damit gültig. Wenn man Fragen zur Unterlassungserklärung hat, kann man sich an den Rechtsanwalt für Unterlassungserklärungen in Berlin wenden. Die Kanzlei für Unterlassungserklärungen bietet eine kostenlose Ersteinschätzung.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung spricht man, wenn die Erklärung Bestandteil einer Abmahnung ist. Relevant ist dabei, dass in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe genannt ist. Deshalb spricht man auch von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Der Rechtsanwalt in Berlin vertritt die Interessen der eigenen Mandanten, sodass die Formulierungen der Erklärung zugunsten der Mandanten aufgesetzt werden. Eine Anpassung bzw. Änderung der Erklärung ist nur solange möglich, wie die Erklärung noch nicht unterzeichnet ist. Unterschreibt man eine Unterlassungserklärung, akzeptiert man die Konditionen.

Was bedeutet modifizierte Unterlassungserklärung?

Auch wenn der Geschädigte berechtigte Ansprüche hat und man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erhält, muss man diese nicht unterschreiben. Wenn inhaltliche Bestandteile vor Unterzeichnung geändert werden, spricht man von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Häufig werden folgende Punkte in einer Unterlassungserklärung angepasst:

  • Rechtsverbindlichkeit
  • Beschränkung der genannten Sachen, wie zum Beispiel Filme oder Bilder
  • Bedingungen für die Vertragsstrafe
  • Schadensersatzforderungen
  • Verzichtserklärung für die Übernahme der Abmahnkosten

Wird eine modifizierte Unterlassungserklärung vom Geschädigten nicht akzeptiert und kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, dann kann der Geschädigte eine Unterlassungsklage anstrengen.

Möchte man eine Unterlassungserklärung anpassen, sollte man dafür den Anwalt für Unterlassungserklärung in Berlin beauftragen. Denn schon geringste Änderungen in den Formulierungen können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Das kann man durch die Beauftragung der Kanzlei in Berlin vermeiden.

Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

Eine vorbeugende Unterlassungserklärung ist inhaltlich ähnlich wie die strafbewehrte Erklärung. Der Zeitpunkt macht den Unterschied zwischen beiden Varianten aus. Die vorbeugende Erklärung zur Unterlassung wird schon vor dem Erhalt der Abmahnung bzw. vor dem eigentlichen Rechtsverstoß erstellt. Ein Beispielfall, für den eine vorbeugende Erklärung zur Unterlassung gefordert werden kann, ist, wenn ein Buch mit Enthüllungen angekündigt wird und wenn in dem Buch falsche Behauptungen enthalten sind.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Person, die den Rechtsverstoß begehen könnte, eine vorbeugende Erklärung zur Unterlassung abgibt. Üblich ist eine solche Vorgehensweise beispielsweise bei der Möglichkeit für temporäre Urheberrechtsverletzungen.

Welche Strafe bei Verstoß gegen Erklärung zur Unterlassung?

Wenn man die Erklärung zur Unterlassung unterschrieben hat, ist man an die Bedingungen der Erklärung gebunden. Verstößt man gegen die Vertragsbedingungen, dann droht die Fälligkeit der Vertragsstrafe. Bei der Strafe handelt es sich um eine empfindliche Geldstrafe. In der Regel liegt die Geldstrafe zwischen 1.500 Euro und 15.000 Euro.

Verstößt man gegen die Unterlassungserklärung, dann kann der Geschädigte aufgrund des Verstoßes eine neue Abmahnung erteilen. Neben der wiederholten Abmahnung hat der Geschädigte dann auch einen erneuten Anspruch auf Schadensersatz und kann eine neue Erklärung zur Unterlassung ansetzen. Bei der wiederholten Abmahnung wird dann auch die Vertragsstrafe bei Verstoß höher ausfallen.

Was kostet eine Unterlassungserklärung? Anwalt in Berlin informiert

Die Kosten für eine Erklärung zur Unterlassung sind bereits in den Kosten für den Anwalt und für die Abmahnung enthalten. Gesonderte Kosten für eine Erklärung zur Unterlassung fallen nicht an. Die Höhe der Kosten für den Anwalt und für die Abmahnung richten sich dabei nach dem Gegenstandswert der Erklärung.

Ist man die abgemahnte Person in der Erklärung, sollte man nicht auf eine anwaltliche Beratung verzichten, um Kosten zu sparen. Der Rechtsanwalt kann die Anpassungen vornehmen und vermeiden, dass noch weitere Kosten aufgrund von eventuellen Gerichtsverhandlungen entstehen.

Was tun, wenn man eine Unterlassungserklärung erhält?

Zunächst bedeutet der Erhalt einer Erklärung zur Unterlassung oftmals einen Schock oder der Empfänger fühlt sich sogar überfordert. Vor allem die angedrohten finanziellen Forderungen in der Erklärung zur Unterlassung können einschüchternd wirken. Aber man sollte die Unterlassungserklärung nicht einfach und voreilig unterschreiben. Zunächst sollte man den Tatvorwurf prüfen.

Unterstützung bietet der Anwalt für Unterlassungserklärungen in Berlin. Dieser prüft zusammen mit der abgemahnten Person die Vorwürfe und ob diese stimmen. Der Rechtsanwalt prüft auch, ob eine tatsächliche Rechtsverletzung besteht und ob die Erklärung angemessen zum Vorwurf ist. Bei Bedarf kann der Rechtsanwalt in Berlin Maßnahmen einleiten und eine Modifizierung der Erklärung zur Unterlassung erstellen.

Quellen & Nachweise

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Delikte und Verstöße gegen die Erklärung zur Unterlassung

§ 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)