Verkehrsunfall gehabt? Jetzt Anwalt einschalten, es lohnt sich. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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Verkehrsunfall? Anwalt einschalten
Bei einem Verkehrsunfall lohnt es sich immer einen Anwalt einzuschalten. Wenn man selbst der Unfallverursacher ist, hilft ein Anwalt für Verkehrsunfall die Kosten zu reduzieren. Es kann sich nach einer Prüfung aus der Schuld eine Teilschuld ergeben. Zudem übernimmt der Anwalt für Verkehrsrecht die Kommunikation mit der Versicherung und mit der gegnerischen Versicherung.
Vor Ort beim Unfall sollte man auf keinen Fall ein Schuldgeständnis unterschreiben, auch wenn man selbst überzeugt ist, schuld an dem Verkehrsunfall zu sein. Man sollte zunächst nur den Unfallbericht wahrheitsgemäß ausfüllen.
Verkehrsunfall Anwalt einschalten bei Nichtschuld?
Wenn ein Verkehrsunfall passiert ist und auch wenn alle Beteiligten des Unfalls sicher sind, dass man keine Schuld an dem Unfall hat, sollte man einen Anwalt einschalten. Denn in jedem Fall gilt, dass nicht die Unfallbeteiligten verhandeln, sondern immer die Kfz-Versicherungen der Unfallbeteiligten. Die Versicherungen beauftragen Experten, die den Schaden analysieren und die Kosten für die Schadensregulierung so gering wie möglich halten. Der Anwalt für Verkehrs- und Unfallrecht prüft die von den Versicherungsexperten genutzte Rechtsgrundlage, ob diese für den jeweiligen Fall angewendet werden kann oder ob Urteile bei der Kostenkalkulierung nicht inkludiert wurden. Auch vom Bundesgerichtshof gibt es die Bestätigung, dass ein schuldloser Unfallbeteiligter einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall einschalten darf.
Wie wird die Schuldfrage bei einem Unfall geklärt?
Wenn es an der Unfallstelle nicht möglich ist, die Schuldfrage zu klären, helfen eine Unfallskizze, ein Unfallbericht und der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Zudem sollten die Unfallbeteiligten auch Bilder von der Unfallstelle machen.
Ist die Polizei zur Klärung der Schuldfrage nicht an der Unfallstelle gewesen, hilft ein Kfz-Gutachten für die am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Wird die Schuldfrage nicht geklärt, wird ein Sachverständiger beauftragt. Dieser analysiert die im Unfall verwickelten Fahrzeuge, um einen möglichen Unfallhergang skizzieren zu können.
Die Schuldfrage muss zur Regulierung des Schadens geklärt werden. Ist das nicht der Fall, kann eine Kfz-Versicherung die Kostenübernahme ablehnen. Alternativ streben die Versicherungen der Unfallbeteiligten bei nicht geklärter Schuldfrage einen Vergleich an und den Unfallbeteiligten wird eine Teilschuld zugesprochen.
Fakten zum Thema Verkehrsunfall
- Anwalt hilft Kosten bei Unfällen reduzieren.
- Kein Schuldgeständnis am Unfallort unterschreiben.
- Wahrheitsgetreuer Unfallbericht ist wesentlich.
- Anwalt auch ohne eigene Schuld einschalten.
- Kfz-Versicherungen verhandeln, nicht Unfallbeteiligte.
- Anwalt prüft Rechtsgrundlagen der Versicherung.
- Unfallskizze und Fotos für Klärung nutzen.
- Kfz-Gutachten bei unklarer Schuld notwendig.
- Versicherung kann bei unklarer Schuld ablehnen.
(aktualisiert am 24. April 2024)