Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie brauchen eine Beratung zum Thema Schulplatz einklagen? Nutzen Sie unsere Erfahrung als Anwaltskanzlei für Schulrecht in Berlin. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Wie Schulplatz in Berlin einklagen?

Wird ein Schulplatz bei der Wunschschule abgelehnt, hat man die Möglichkeit, den Schulplatz in Berlin einzuklagen. Vor der Klage auf einen Schulplatz muss ein Widerspruch gegen die Ablehnung erfolgen. Wird der Widerspruch abgelehnt, folgt die Klage auf den Schulplatz beim zuständigen Verwaltungsgericht. Für den Widerspruch und die anschließende Klage sollte man den Anwalt für Schulrecht und Schulplatzklage beauftragen.

Oftmals kommt es bei den Verfahren zu Fehlern, sodass der Erfolg auf den Erhalt eines Schulplatzes gefährdet ist. Die Kanzlei kann das Schulaufnahmeverfahren prüfen und inhaltliche und formelle Fehler des Verfahrens erkennen. Zudem kann der Rechtsanwalt auf Basis dieser Fehler den Widerspruch formal und inhaltlich korrekt formulieren.

Wird der Widerspruch abgelehnt, ergreift die Kanzlei Maßnahmen, um den Schulplatz einzuklagen. Die Schulplatzklage erfolgt in der Regel im Eilverfahren bei dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das Eilverfahren wird genutzt, damit das Kind den Schulplatz rechtzeitig vor Schulbeginn hat, wenn die Klage erfolgreich ist.

Warum Schulplatz einklagen? Anwalt in Berlin informiert

Wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme an einer Schule erfüllt werden, aber die Schule eine Aufnahme trotzdem ablehnt, kann man den Schulplatz in Berlin einklagen. Zunächst wird der Anwalt für Schulrecht einen Widerspruch formulieren. Die Frist für einen Widerspruch beträgt 30 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem man die Ablehnung erhalten hat.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, strebt die Kanzlei eine Klage ein, um den Schulplatz für das Kind zu erhalten. Schulen können einen Schulplatz ablehnen, wenn beispielsweise die Aufnahmekapazität der Schule beschränkt ist.

Wie einen Schulplatz in Berlin auswählen?

Es gibt einige Kriterien, die man bei der Auswahl einer Wunschschule beachten kann. Entscheidet man sich für eine andere Schule als die, die zum Einzugsbereich gehört, dann kann man die Wunschschule nach folgenden Aspekten bzw. Fragestellungen auswählen:

  • Hat die Schule einen guten Ruf?
  • Sind bereits Freunde oder Geschwisterkinder des Kindes auf dieser Schule?
  • Gibt es Angebote für Fremdsprachenunterricht?
  • Gibt es die Möglichkeit zum Besuch einer Europaklasse (SESB)?

Welche Auswahlkriterien bei Vergabe von Schulplätzen?

Wenn Schulplätze an Grundschulen in Berlin vergeben werden, dann richtet sich die Vergabe der Schulplätze durch das Schulamt nach bestimmten Kriterien:

  • Anschrift des zuständigen Einschulungsbereichs
  • Geschwister des einzuschulenden Kindes
  • Förderprogramme und Schulprogramme an der Wunschschule
  • Betreuungserleichterung für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (berufliche Gründe)

Erhält man eine Ablehnung von der Wunschschule, kann man sich an den Rechtsanwalt wenden und diesen mit dem Widerruf beauftragen. Die Kanzlei übernimmt auch bei Ablehnung des Widerrufs die Schulplatzklage beim zuständigen Verwaltungsgericht. Vorteilhaft ist, dass der Rechtsanwalt für Schulplatzklage in Berlin eine kostenlose Ersteinschätzung anbietet.

Was ist eine Schulplatzklage in Berlin?

Eine Schulplatzklage bezeichnet die Maßnahme, die ergriffen wird, wenn man einen Schulplatz einklagen möchte. Eine Klage auf einen Schulplatz wird beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Vor der Klage auf einen Schulplatz muss man innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ablehnung einen schriftlichen Widerruf einreichen.

Sowohl für den Widerruf als auch für die Klage nach Ablehnung des Widerrufs sollte man den Rechtsanwalt für Schulrecht beauftragen. Für die Schulplatzklage nutzt der Anwalt in Berlin das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht. Damit wird sichergestellt, dass die Schulplatzfrage noch vor Schulbeginn geklärt ist.

Was braucht man, um einen Schulplatz einzuklagen?

Für den Widerruf einer Ablehnung für einen Schulplatz und für die nachfolgende Schulplatzklage bei Ablehnung des Widerrufs sind einige Voraussetzungen erforderlich. Eine Ablehnung darf eine Schule nicht wegen der Herkunft oder des Geschlechts des Kindes oder aufgrund weiterer, diskriminierender Aspekte vornehmen. Solche Kriterien sind im Auswahlverfahren nicht zulässig und können mit einer Schulplatzklage angefochten werden.

Ratsam ist ein Widerspruch und eine Schulplatzklage auch dann, wenn das Kind abgelehnt wird, obwohl es den erforderlichen Notendurchschnitt erfüllt und noch freie Plätze an der Wunschschule verfügbar sind. Die Rechtsanwaltskanzlei für Schulplatzklage in Berlin bietet die anwaltliche Unterstützung für die Klage auf einen Schulplatz.

Was sind Härtefälle bei der Vergabe von Schulplätzen?

Als Härtefälle bei der Anmeldung auf einer Schule werden solche Fälle bezeichnet, bei denen Kindern der Besuch der Schule im Einzugsbereich nicht zugemutet werden kann. Gründe für einen Härtefall sind beispielsweise eine schwere Erkrankung oder eine Behinderung, die eine erhebliche Benachteiligung für das Kind nach sich ziehen würden, wenn das Kind nicht die Wunschschule, sondern die Schule im Einschulungsbezirk besuchen soll.

Wenn ein Härtefall vorliegt und die Wunschschule den Antrag auf den Schulplatz ablehnt, kann man die Unterstützung vom Anwalt für den Widerspruch und für die Schulplatzklage nutzen. Der Rechtsanwalt bietet Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine kostenlose Ersteinschätzung für den Fall einer Klage auf einen Schulplatz.

Was tun, wenn Kind von der Wunschschule abgelehnt wird?

Für den Fall, dass der Antrag auf einen Schulplatz von der Wunschschule abgelehnt wird, gibt die Möglichkeit zur Schulplatzklage. Zunächst wird gegen die Ablehnung ein Widerspruch eingelegt. Für den Widerspruch kann man die Unterstützung der Kanzlei in Berlin nutzen. Ist der Widerspruch wird im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht von der Rechtsanwaltskanzlei eine Schulplatzklage gestellt.

Ist es sinnvoll, einen Schulplatz in Berlin einzuklagen?

Eine Klage auf einen Schulplatz ist dann sinnvoll, wenn die Schule die Aufnahmekriterien nicht beachtet hat und Fehler bei der Vergabe der Schulplätze begangen hat. Besteht dieser Verdacht, können Erziehungsberechtigte bzw. Eltern den Anwalt für Schulrecht in Berlin beauftragen. Das Schulrecht, das zum Landesrecht gehört, regelt, wie viele Kinder in den Klassen bzw. in den Jahrgangsstufen zugelassen sind.

Das Verfahren für die Vergabe von Plätzen in den Schulen ist nicht immer fehlerfrei. Der Anwalt für Schulrecht und Schulplatzklage in Berlin kann prüfen, ob es beim Verfahren für die Schulplatzvergabe Fehler gab und die Entscheidung mittels einer Schulplatzklage anfechten.

Welche Kosten für eine Schulplatzklage?

Kosten für eine Schulplatzklage setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Die Kosten für den Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Zudem können weitere Anwaltskosten entstehen, die sich nach dem Tätigkeitsumfang des Anwalts richten.

Ist die Klage auf einen Schulplatz erfolgreich, dann muss die Gemeinde oder die Stadt bzw. die gegnerische Seite für die Anwaltskosten und die Gerichtskosten aufkommen. Ziehen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine Klage auf einen Schulplatz in Betracht, sollten die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten zunächst die kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt für Schulrecht in Berlin nutzen.

Quellen & Nachweise

Tipps zur Auswahl der Wunschschule

Informationen über das Berliner Schulgesetz

Informationen zu gesetzlichen Regelungen für Plätze an Schulen