Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht, z.B. wegen Schönheitsreparaturen? Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Sind Sie rechtsschutzversichert?
 Ja Nein
Wenn Sie uns ein Dokument (z. B. Rechtsschutzversicherung) zukommen lassen möchten, können Sie dieses nachfolgend hochladen.

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.

Hier finden Sie uns:

Anwalt für Schönheitsreparaturen (Mietrecht) Berlin

Der Berliner Rechtsanwalt für Mietrecht informiert, was Schönheitsreparaturen in einer Mietimmobilie sind und wer für die Ausführung dieser Schönheitsreparaturen zuständig ist. Basis bei einem Rechtsstreit wegen Schönheitsreparaturen zwischen Mietern und Vermietern ist, wie der Zustand der Mietimmobilie war, als der Mieter sie übernommen hat und welche Klauseln im Mietvertrag stehen.

Grundsätzlich kann der Vermieter vom Mieter bei Auszug verlangen, dass die Wohnung vor dem Auszug renoviert werden muss. Als Klausel kann das im Mietvertrag beim Einzug festgehalten werden. Voraussetzung, damit der Vermieter diese Klausel einfordern kann, ist, dass der Mieter die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen hat. Bei weiteren Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie unseren Anwalt für Mietrecht in Berlin.

Zudem muss die Klausel für Schönheitsreparaturen, die bei Auszug durch den Mieter auszuführen sind, entsprechend formuliert sein. Es dürfen keine starren Renovierungsfristen genannt werden. Auch unzulässig ist eine Forderung, dass grundsätzlich bei einem Auszug der Mieter renovieren muss. Auch die Farbe, in der die Wohnung beim Auszug gestrichen werden soll, darf in der Klausel nicht vorgegeben werden, wenn die Klausel für Schönheitskorrekturen gültig sein soll.