Unfall gehabt? Sie benötigen einen Kfz-Gutachter in Berlin (Moabit / Tiergarten)? Kontaktieren Sie uns noch heute. Zusammen mit unserem Gutachter setzt unsere Kanzlei Ihre Ansprüche konsequent durch. Ihr Vorteil: Keine Vorauszahlung!
Hier finden Sie uns:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Kfz Gutachter Moabit / Tiergarten Berlin
- 1.1 Warum Kfz-Unfallgutachter Moabit
- 1.2 Kosten für den Kfz Gutachter Moabit-Tiergarten
- 1.3 Wer beauftragt Kfz-Gutachter?
- 1.4 Welche Unterlagen benötigt man für ein Kfz Gutachten?
- 1.5 Warum Gutachter für Schäden am Auto beauftragen?
- 1.6 Welche Leistungen bietet ein Kfz-Gutachter?
- 1.7 Fakten zum Kfz-Gutachter
Kfz Gutachter Moabit / Tiergarten Berlin
Auf der Suche nach einem Kfz Gutachter Berlin? Kontaktieren Sie uns noch heute. Unsere Kanzlei in Moabit (Tiergarten, Berlin) unterstützt Sie mit einem Kfz Sachverständiger. Grundsätzlich ist man nach einem Unfall mit einem KFZ-Gutachten gut beraten. Das gilt sowohl für die Ermittlung des Schadens nach einem Unfall, aber auch für eine Schätzung des Restwertes für den Wiederverkauf eines Gebrauchtwagens. Bei der Begutachtung geht der KFZ-Sachverständige Moabit / Tiergarten nach einem Kriterienkatalog vor und gibt eine Einschätzung zum Restwert oder den Kosten. Das Gutachten ist rechtskräftig und wird auch bei Schadensverhandlungen vor Gerichten anerkannt.
Warum Kfz-Unfallgutachter Moabit
Ein Kfz-Unfallgutachter sollte immer bei einem Verkehrsunfall herangezogen werden, egal ob in Berlin-Moabit oder woanders in Berlin oder auch bundesweit. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für das Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen zu übernehmen. Doch es gibt Einschränkungen.
Der Verkehrsanwalt in Berlin Moabit informiert: Die Bagatellgrenze liegt bei rund 750 Euro. Wenn der Schaden am Fahrzeug unterhalb dieser Grenze liegt, kann die Versicherung des Unfallverursachers die Kostenübernahme für ein KFZ-Unfallgutachten ablehnen. Grund ist eine Unverhältnismäßigkeit der Kosten für den Unfallgutachter und der Kosten, die durch den Schaden am Fahrzeug entstanden sind. Der Auftraggeber darf bei der Behebung des Sachschadens keine unnötigen Kosten erzeugen. Nähere Informationen zur Schadensminderungspflicht, die in § 254 Abs. 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Kosten für den Kfz Gutachter Moabit-Tiergarten
Grundsätzlich gehören aber die Kosten für den KFZ-Gutachter zu den Kosten, die durch den Schaden entstanden sind. Auch für den Unfallverursacher ist es sinnvoll, einen KFZ-Sachverständigen in Berlin Moabit zu beauftragen. Informationen zu den Konditionen im Kaskovertrag bietet die KFZ-Versicherung oder der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. Mit dem Rechtsanwalt und der Versicherung lassen sich offene Punkte klären, wie beispielsweise ob selbst ein KFZ-Sachverständiger beauftragt werden darf oder ob die Bestellung des Gutachters durch die Versicherung erfolgt. Wer den Restwert für ein gebrauchtes Fahrzeug ermitteln lassen will, zahlt grundsätzlich aus eigener Tasche das Gutachten durch einen KFZ-Sachverständigen.
Wer beauftragt Kfz-Gutachter?
Der Versicherer wird bei einem Schaden am Auto den Kfz-Gutachter beauftragen und trägt in dem Fall auch die Kosten. Muss man selbst einen Kfz-Sachverständigen bei Schäden und für eine Reparatur nach einem Unfall beauftragen, muss man auch die Kosten für den Kfz-Gutachter zahlen.
Welche Unterlagen benötigt man für ein Kfz Gutachten?
Wenn ein Kfz-Sachverständiger für ein Kfz-Gutachten beauftragt wird, dann braucht man Folgendes:
- Fahrzeugschein
- Kfz-Kennzeichen der gegnerischen Partei
- Versicherung des Unfallgegners
Warum Gutachter für Schäden am Auto beauftragen?
Ein Gutachter für Kraftfahrzeuge wird immer dann hinzugezogen, wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Schäden gekommen ist. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, in dem die Kosten für den Schaden ermittelt werden. Das Gutachten wird dann eingesetzt, damit derjenige, der den Schaden hat, den Betrag für eine Reparatur von der gegnerischen Kfz-Versicherung erstattet bekommt.
Welche Leistungen bietet ein Kfz-Gutachter?
- Gutachten nach Autounfällen zur Schadensermittlung für Haftpflicht- und Kaskoschäden
- Erstellung von Kurzgutachten für Bagatellschäden bzw. geringe Schäden unter einem Schadenswert von 750 Euro
- direkte Abrechnungen mit Kfz-Versicherungen bei Haftpflichtfällen und bei geringen Schäden unter 750 Euro (Bagatellschäden)
- Erstellung von Gutachten zur Beweissicherung
- Prüfung von Fahrzeugen auf Mängel oder Unfallvorschäden, zum Beispiel beim Fahrzeugkauf
- Beratung beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen
- Bestätigung von Reparaturen
Fakten zum Kfz-Gutachter
- Unfallgutachten erforderlich bei Schäden
- Haftpflicht zahlt Gutachterkosten
- Bagatellgrenze bei 750 Euro
- Kostenpflichtig unterhalb Bagatellgrenze
- Rechtsanwalt berät zu Kaskovertrag
- Fahrzeugschein für Gutachten nötig
- Erstattung durch gegnerische Versicherung
(aktualisiert am 24. April 2024)
