Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Was droht bei Geschwindigkeitsübertretung ohne Führerschein?

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ohne gültigen Führerschein wird der Tatbestand konkreter Verkehrsdelikte um den Aspekt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erweitert. Dies hat halt zur Folge, dass neben den herkömmlichen Sanktionen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wie Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte im Fahrereignungsregister (FAER), zusätzlich Strafmaßnahmen gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) greifen. Die Konsequenzen können quasi eine Geld- oder Freiheitsstrafe umfassen.

Sollte es der erste Verstoß sein, könnte es bei einem Bußgeld bleiben, bei wiederholten Verstößen oder schwerwiegenden Fällen sind härtere Strafen möglich. Es ist oft zu beobachten, dass gerade das Fahren ohne Führerschein in Kombination mit anderen Verkehrsverstößen eine merkliche Härte in der Sanktionierung nach sich zieht, da hier eine bewusste Missachtung der Verkehrssicherheit unterstellt wird. Jeder verantwortungsbewusste Fahrzeugführer sollte sich des erhöhten Risikos und der damit verbundenen Strafen bewusst sein und keinesfalls ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen.

Was passiert, wenn man geblitzt wird und keinen Führerschein hat?

Wird bei der Ahndung einer Geschwindigkeitsübertretung entdeckt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, führt dies zu einem Bußgeldverfahren wegen des Geschwindigkeitsverstoßes und zusätzlich zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen des Fahrens ohne Führerschein. Letzteres stellt eine Straftat gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz dar und kann halt mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Kombination aus diesen Vergehen führt typischerweise zu einer höheren Strafe, im Vergleich zum bloßen Blitzer-Vergehen.

Das Fahrzeug wird möglicherweise beschlagnahmt, um die wiederholte Nutzung durch eine führerscheinlose Person zu verhindern. Besorgniserregend ist, dass der Fahrzeughalter bei Kenntnis dieser Fahrt ohne Fahrerlaubnis ebenfalls sanktioniert werden kann. Für Jugendliche oder Personen in der Probezeit kann dies gravierende Auswirkungen auf die Zukunft der Fahrerlaubnisbewilligung bedeuten. Fahranfängern könnte so eine erfolgreiche Teilnahme am Straßenverkehr lange verwehrt bleiben.

Kann die Polizei mich belangen, wenn ich ohne Führerschein geblitzt wurde?

Wird man ohne Führerschein fahrend erfasst und geblitzt, hat dies unweigerlich rechtliche Konsequenzen. Der Verstoß gegen die Fahrerlaubnisvorschrift gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) steht quasi außer Frage, und die Fahrt ohne gültige Erlaubnis zieht strafrechtliche Sanktionen nach sich. Neben einem Bußgeld droht insbesondere eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Nicht selten empfinden es Betroffene als empörend, dennoch führt die Polizei eine eingehende Ermittlung zur Feststellung der Identität des Fahrers durch, auch wenn die bloße Geschwindigkeitsübertretung halt ein geringeres Delikt darstellt. Die Weiterfahrt als Führerscheinloser gilt als eklatante Verantwortungslosigkeit gegenüber der Verkehrssicherheit und somit als schwerwiegenderes Vergehen. Kommt es zur Anzeige, muss sich der Fahrer ehrlich gesagt auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung einstellen: Neben der eigentlichen Strafe für Fahren ohne Führerschein wird zusätzlich die Geldbuße für die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung fällig.

Wie hoch ist das Bußgeld beim Fahren ohne Führerschein?

Das Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein ist letztendlich abhängig von den Umständen des Falls. Fährt eine Person erstmalig ohne gültige Fahrerlaubnis, sieht das Gesetz in Deutschland halt eine Geldstrafe vor, deren Höhe sich eigentlich nach dem Einkommen des Täters richtet. Damit soll quasi eine gerechte Strafzumessung sichergestellt werden.

Es gilt jedoch ein Minimalbetrag von 10 Tagessätzen. Bei Wiederholungstätern oder bei schwerwiegenden Begleitumständen kann die Strafe freilich erheblich höher ausfallen, wobei dann teilweise eben auch Freiheitsstrafen im Raum stehen. Es wird im Wesentlichen ersichtlich, dass der Gesetzgeber das Fahren ohne Fahrerlaubnis offen gesagt als schweren Verstoß einstuft und im Grunde eine abschreckende Wirkung erzielen möchte. In Anbetracht der möglichen Gefahren für die Verkehrssicherheit erscheint dies auch durchaus begründet.

Was muss ich tun, wenn ich ohne Führerschein geblitzt wurde?

Zunächst hat die Person mit einer Sanktion gemäß Straßenverkehrsgesetz zu rechnen, die eine Ordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens ohne Führerschein beinhaltet. Man sollte quasi die behördliche Post abwarten, da der Bußgeldbescheid im Grunde Informationen zum weiteren Verfahren beinhaltet. Unverzüglich sollte juristische Beratung eingeholt und mögliche Verteidigungsstrategien besprochen werden. Ein Verkehrsanwalt kann halt prüfen, ob etwaige Verfahrensfehler vorliegen.

Das Recht auf einen Anwalt ist offen gesagt essenziell, um schwerwiegendere Konsequenzen abzuwenden. Zusätzlich kann die rechtliche Vertretung bei der Kommunikation mit Behörden helfen, um die Angelegenheit strukturiert zu klären. Man sollte übrigens kein Geständnis ablegen oder Erklärungen zur Sache geben, bevor nicht mit einem Anwalt Rücksprache gehalten wurde. Abseits der faktischen Notwendigkeiten empfinden Fachleute häufig Betroffenheit über Vergehen dieser Art, da sie aufzeigen, wie leichtsinnig einige Verkehrsteilnehmer mit der eigenen sowie der Sicherheit anderer umgehen.

Wie finde ich heraus, ob gegen mich ermittelt wird?

Um festzustellen, ob eine Ermittlung aufgrund des Blitzens ohne Führerschein läuft, sollte man mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen. Ein formloser Anruf kann sozusagen erste Hinweise liefern, jedoch ist die Abfrage schriftlicher Natur via Einschreiben zwecks Nachweis quasi empfehlenswert. Sollte innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfristen keine Benachrichtigung erfolgt sein, ist dies häufig ein Indiz, dass keine Ermittlungen angestrengt wurden. Trotzdem ist halt eine offizielle Auskunft unabdingbar, um Sicherheit zu erlangen.

Betroffene müssen sich emotional auf eine mögliche Konfrontation mit rechtlichen Konsequenzen einstellen, da das Fahren ohne Fahrerlaubnis ehrlich gesagt eine Straftat darstellt. Anwaltlicher Beistand ist hier sinnvoll, weil dieser mit dem Verkehrszentralregister Einsichtsanträge stellen und somit halt zweifelsfrei klären kann, ob ein Eintrag oder ein aktives Verfahren vorhanden ist. Bei Verdacht auf ein Ermittlungsverfahren sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und im Grunde keine eigenen Schritte, wie etwa Kontaktversuche zu Behörden, ohne rechtliche Beratung unternehmen.

Welche Folgen hat das Fahren ohne Führerschein für den Fahrzeughalter?

Ist der Halter des Fahrzeugs darüber informiert, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis damit fährt, macht er sich ebenfalls strafbar. In diesem Fall kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Unwissenheit schützt nur dann, wenn der Halter nachweislich keine Kenntnis von der Fahrt hatte. Die Rechtsprechung betrachtet das bewusste Überlassen eines Fahrzeugs an eine führerscheinlose Person als erhebliches Fehlverhalten. (aktualisiert am 25. August 2025)