Sie benötigen eine rechtliche Beratung bzgl. Blitzer & Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Hier finden Sie uns:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann verjährt ein Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
- 2 Ist es möglich, dass der Bußgeldbescheid noch nach mehreren Monaten zugestellt wird?
- 3 Was soll ich tun, wenn ich nach 3 Monaten noch keinen Bußgeldbescheid erhalten habe?
- 4 Kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch nach 3 Monaten erfolgen?
- 5 Wie lange dauert es üblicherweise, bis ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsübertretung ankommt?
- 6 Welche Gründe kann es haben, wenn ich nach einem Blitzer noch keine Post erhalten habe?
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt normalerweise nach drei Monaten. Das bedeutet halt, dass der Bescheid innerhalb dieser Frist zugestellt werden muss, ansonsten ist das Verfahren im Grunde erledigt. Aber Vorsicht: Sobald ein Anhörungsbogen versendet wird oder eine andere Unterbrechung der Frist stattfindet (und das passiert schneller, als man denkt), kann sich diese Verjährung offen gesagt verlängern. Theoretisch kann die Frist auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden, wenn es quasi zu solchen Verzögerungen kommt. Es ist also eigentlich nicht ganz so einfach, sich auf die drei Monate zu verlassen – da sollte man eben lieber nicht zu locker rangehen.
Ist es möglich, dass der Bußgeldbescheid noch nach mehreren Monaten zugestellt wird?
Es ist tatsächlich möglich, dass ein Bußgeldbescheid halt erst nach mehreren Monaten zugestellt wird. Gesetzlich hat die Behörde dafür einen recht großen Spielraum, der je nach Schwere des Verstoßes offen gesagt bis zu drei Jahre betragen kann. Das kann manchmal überraschen (vor allem, wenn man den Vorfall schon längst vergessen hat), aber es liegt häufig an der Überlastung der Verwaltungen. Wichtig ist, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung beachtet wird: Ist diese Frist abgelaufen, darf der Bescheid nicht mehr zugestellt werden. Aber Vorsicht: Erhält man den Bescheid doch, sollte man unbedingt die Rechtsmittelfristen im Auge behalten, die bleiben nämlich unverändert.
Was soll ich tun, wenn ich nach 3 Monaten noch keinen Bußgeldbescheid erhalten habe?
Wenn nach drei Monaten noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, könnte man erstmal aufatmen – allerdings nur mit Vorsicht. Denn es gibt ja durchaus Möglichkeiten, dass die Verjährung durch Maßnahmen wie einen Anhörungsbogen unterbrochen wurde (das ist leider ein häufiger Trick). Es lohnt sich also, genauer hinzusehen und nicht einfach nur abzuwarten. Eine schriftliche Anfrage bei der Bußgeldstelle kann halt oft helfen, Klarheit zu bekommen. Falls Unsicherheit besteht, könnte es auch ratsam sein, sich juristischen Rat zu holen. Schließlich will man ja nicht unvorbereitet sein, falls doch noch was kommt – und das passiert eigentlich öfter als man denkt.
Kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch nach 3 Monaten erfolgen?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Nach drei Monaten ist das fast unmöglich, da der Bescheid dann rechtskräftig ist (was wirklich ärgerlich sein kann, wenn man den Bescheid erst spät bemerkt). Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Postfehler oder einem unverschuldeten Grund, kann eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Diese Fälle sind aber extrem selten und man sollte sich auf sowas nicht verlassen. Am besten immer die Fristen im Blick behalten, sonst wird es schwer, den Einspruch noch durchzubringen – und das kann dann richtig teuer werden.
Wie lange dauert es üblicherweise, bis ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsübertretung ankommt?
Nach einer Geschwindigkeitsübertretung wird der Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde zunächst erstellt. Dies nimmt in Deutschland oft einen Zeitraum von ein bis drei Wochen in Anspruch. Anschließend erfolgt halt der Versand per Post, der üblicherweise einige Tage dauert. Somit kann man quasi davon ausgehen, dass Betroffene im Durchschnitt nach etwa zwei bis vier Wochen Post von der Bußgeldstelle erhalten. Relevant ist hierbei die behördliche Erfassungs- und Bearbeitungszeit, die in Ballungsräumen oder bei hoher Auslastung der Behörden auch variieren kann. Man sollte die Emotion der Erleichterung nicht zu früh zulassen, da selbst bei einer späteren Zustellung des Bescheides ein Einspruch oft nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens eingelegt werden kann.
Welche Gründe kann es haben, wenn ich nach einem Blitzer noch keine Post erhalten habe?
Es gibt verschiedene Gründe, warum man nach einem Blitzer noch keine Post erhalten hat. Häufig liegt es halt an den langen Bearbeitungszeiten der Behörden (was ja leider oft vorkommt). Die Ämter haben offen gesagt nicht selten einen hohen Arbeitsaufwand oder Personalmangel, wodurch sich die Zustellung verzögert. Manchmal dauert es auch, bis die Messergebnisse geprüft sind – schließlich muss sichergestellt werden, dass alles korrekt gemessen wurde. Ein weiterer Grund könnte ein administrativer Fehler sein, wie ein falsch erfasstes Kennzeichen oder ein Postproblem. Solange die drei Monate noch nicht vorbei sind, sollte man nicht zu sehr auf die Verjährung hoffen – die Überraschung kommt oft noch.

