Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Was passiert, wenn man beim Autofahren mit Handy geblitzt wird?

Wird ein Autofahrer beim Führen eines Fahrzeugs mit Handy in der Hand geblitzt, stellt dies einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar. Dies zieht ein Bußgeldverfahren nach sich, bei dem gegenwärtige Sanktionen in Form von Bußgeldern sowie Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg vorgesehen sind. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt im Grunde von der Schwere des Verstoßes ab. Vom Betroffenen werden quasi Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht im Straßenverkehr erwartet, denn das Bedienen eines Handys während der Fahrt lenkt eigentlich erheblich ab und erhöht halt das Unfallrisiko.

Im Falle einer festgestellten Ordnungswidrigkeit erfolgt häufig zusätzlich ein Eintrag von Punkten, was bei einer Häufung offen gesagt zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Es ist unstrittig, dass die abschreckende Wirkung solcher Sanktionen wichtig ist, um eben die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Unrechtsbewusstsein der Fahrzeugführer soll durch solche Maßnahmen geschärft werden, um künftiges Fehlverhalten zu minimieren.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Nutzung des Handys am Steuer?

Die Strafe für die Nutzung eines Handys am Steuer liegt bei 100 Euro, wenn man zum ersten Mal erwischt wird. Das klingt vielleicht zunächst überschaubar, aber wenn es zu einer Verkehrsgefährdung kommt, kann es deutlich teurer werden: 150 Euro plus zwei Punkte in Flensburg und obendrauf ein Fahrverbot für einen Monat. Da kann man schon ins Grübeln kommen, ob der kurze Blick aufs Handy wirklich den Preis wert ist (ich finde ja: definitiv nicht). Die Strafen sind bewusst so gestaltet, dass sie eine abschreckende Wirkung haben. Leider zeigt die Realität, dass die Anzahl der Verstöße weiterhin erschreckend hoch bleibt. Ein echtes Trauerspiel.

Geblitzt mit Handy in der Hand

Können Punkte in Flensburg für das Telefonieren am Steuer vergeben werden?

Punkte in Flensburg können tatsächlich vergeben werden, wenn man beim Telefonieren am Steuer erwischt wird – vorausgesetzt, es entsteht eine Gefährdung des Verkehrs. Dann gibt es nicht nur ein Bußgeld, sondern auch zwei Punkte ins Fahreignungsregister. Das ist ziemlich ärgerlich (mal ehrlich, wer braucht schon mehr Stress wegen so etwas?), aber im Grunde logisch: Wer das Handy benutzt, lenkt sich ab und gefährdet damit andere. Bei einem „einfachen“ Verstoß ohne weitere Folgen bleibt es jedoch bei der Geldstrafe, also keine Punkte. Trotzdem, wenn man bedenkt, wie schnell man sich ablenken lässt – und wie teuer das dann werden kann –, ist es doch besser, das Telefon einfach beiseite zu legen.

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handynutzung einlegen?

Um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handynutzung einzulegen, sollten Sie zunächst den Bescheid genau prüfen – es schleichen sich tatsächlich manchmal Fehler ein (ja, auch bei den Behörden). Der Einspruch muss schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung an die Behörde geschickt werden, die den Bescheid ausgestellt hat. Verpassen Sie die Frist, ist der Zug abgefahren. Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Details beachtet werden. Ein guter Anwalt kann den Unterschied machen, besonders wenn es darum geht, Beweise wie Zeugenaussagen oder technische Daten vorzulegen. Manchmal lohnt es sich, den Aufwand zu betreiben – gerade, wenn man überzeugt ist, im Recht zu sein.

Was sind die Folgen bei wiederholter Handynutzung am Steuer?

Wiederholte Handynutzung am Steuer zieht zunächst bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich. Es erfolgen in Deutschland Geldstrafen, Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) und bei Mehrfachtätern Fahrverbote. Zudem steigt das Unfallrisiko signifikant; abgelenkte Fahrer verursachen oftmals schwere Verkehrsunfälle. Dies kann strafrechtliche Relevanz besitzen, etwa bei Fahrlässigkeit im Straßenverkehr. Auf zivilrechtlicher Ebene haften Fahrer halt für Sach- und Personenschäden, die durch Unaufmerksamkeit entstehen. Langfristig kann wiederholte Handynutzung am Steuer quasi zu einer Neuorientierung in der Rechtsprechung führen, wobei strengere Strafen und intensivere Präventionsmaßnahmen diskutiert werden. Emotional betrachtet, muss das zunehmende Risiko für alle Verkehrsteilnehmer betont werden, das bei einer derart verantwortungslosen Gewohnheit entsteht.

Kann das Handyverbot am Steuer im Bußgeldkatalog nachgeschlagen werden?

Das Handyverbot am Steuer lässt sich problemlos im Bußgeldkatalog nachschlagen. Dort ist klar geregelt, was passiert, wenn man während der Fahrt das Handy ohne Freisprecheinrichtung benutzt. Man könnte meinen, diese Vorschrift sollte jedem bekannt sein (es wird ja oft genug darüber berichtet), aber dennoch scheinen viele das zu ignorieren. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen, und unter bestimmten Umständen – wie bei einer Gefährdung des Verkehrs – kann es sogar Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot geben. Es ist fast schon paradox, wie offensichtlich die Gefahr ist, aber trotzdem sieht man ständig Leute mit dem Handy am Ohr. Ein Blick in den Bußgeldkatalog könnte da nicht schaden.