Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Was tun, wenn der Unfallgegner nach einer Woche Fahrerflucht nicht ermittelt wurde?

Wenn der Unfallverursacher nach einer Woche noch nicht gefunden wurde, stehen Betroffene oft ratlos da. Der erste Impuls ist vielleicht, die Sache als Pech abzuhaken – aber das wäre zu früh aufgegeben. Denn auch wenn die Ermittlungen ins Leere laufen (was leider nicht selten vorkommt), gibt es noch Möglichkeiten.

Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung den Schaden übernimmt. Die Vollkasko springt in solchen Fällen ein, allerdings oft mit einer Selbstbeteiligung. Wer nur eine Haftpflicht hat, geht meist leer aus. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann dennoch sinnvoll sein – vielleicht taucht später noch ein Zeuge auf oder Überwachungskameras liefern nachträglich Aufnahmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: die sogenannte Verkehrsopferhilfe. Sie hilft in bestimmten Fällen, wenn der Verursacher unbekannt bleibt. Allerdings gibt es hier Einschränkungen, die vorab geprüft werden sollten.

Und dann bleibt da noch die bittere Realität, dass Schäden an einem geparkten Fahrzeug häufig einfach hingenommen werden müssen. Klingt unfair? Ist es auch. Aber der Aufwand für eine gerichtliche Klage lohnt sich oft nicht, wenn keine konkreten Hinweise auf den Täter vorliegen. Letztlich bleibt nur die Hoffnung, dass Ehrlichkeit im Straßenverkehr irgendwann doch noch die Oberhand gewinnt.

Ist es normal, nach einer Woche noch keine Rückmeldung zur Fahrerfluchtfall zu bekommen?

Es ist leider nicht ungewöhnlich, dass nach einer Woche noch keine Rückmeldung von der Polizei kommt. Fahrerfluchtfälle sind im Prinzip schwierig aufzuklären, vor allem wenn im Grunde keine eindeutigen Hinweise wie Zeugen oder Kameraaufnahmen vorliegen. Die Ermittlungen brauchen eben Zeit, manchmal offen gesagt sogar Wochen oder Monate.

Gerade in Großstädten hat die Polizei viele Fälle auf dem Tisch, und nicht jeder kann sofort bearbeitet werden. (Das ist frustrierend, aber eben Realität.) Hinzu kommt: Selbst wenn der Verursacher ermittelt wird, dauert es oft, bis die Betroffenen informiert werden.

Es kann aber nicht schaden, bei der zuständigen Dienststelle nachzufragen. Manchmal hilft schon ein Anruf, um zu erfahren, ob es überhaupt neue Erkenntnisse gibt. Ansonsten bleibt nur Geduld – und die leise Hoffnung, dass der Verantwortliche doch noch gefunden wird. Denn leider passiert es immer wieder, dass solche Fälle einfach im Sande verlaufen.

Wie lange dauert es, bis die Polizei bei Fahrerflucht einen Täter findet?

Wie lange es dauert, um einen Täter oder eine Täterin nach einer Fahrerflucht zu finden, hängt im Grunde von verschiedenen Faktoren ab. Sind Zeugenaussagen vorhanden und gibt es Überwachungsmaterial oder Spuren am Unfallort? Bei eindeutigen Beweisen wie eben einem Kennzeichen kann die Polizei den Halter eigentlich innerhalb weniger Tage ermitteln.

Ohne solche Anhaltspunkte kann die Suche jedoch auch ergebnislos bleiben. Eine effiziente Ermittlungsarbeit wird durch moderne Technologien unterstützt, die Analyse von Unfallspuren und den Abgleich mit Fahrzeugdaten enthalten. Trotzdem ist festzuhalten, dass die Aufklärungsquoten stark schwanken und es keine Garantie für das Auffinden des Täters gibt. Es bleibt zu hoffen, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Verkehrsunfällen zunimmt und Fahrerflucht seltener wird.

Fahrerflucht nach einer Woche nichts gehört

Wann verjährt eine Fahrerflucht?

Für Fahrerflucht, auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort genannt, beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Tat. Gemäß § 195 BGB beträgt die reguläre zivilrechtliche Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Strafrechtlich jedoch wird eine Fahrerflucht nach § 142 StGB verfolgt, und die Verjährungsfrist kann dort abweichen. Sie ist abhängig vom Strafmaß, das für die Tat angedroht wird. Kommt es zu Sachbeschädigung, beträgt die Verjährung nach § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Bei einer Fahrerflucht mit Personenschäden können schwerere Strafen drohen, welche unter Umständen zu längeren Verjährungsfristen führen.

Juristen sehen fahrlässiges Verhalten, das in eine Fahrerflucht mündet, im Prinzip sehr kritisch. Die Rechtspflege wird daher eigentlich bemüht sein, Verjährung zu verhindern, solange letztendlich realistische Aufklärungschancen bestehen. Man muss aber beachten, dass die Verjährung durch bestimmte Handlungen der Strafverfolgungsbehörden, wie Ermittlungshandlungen oder Strafbefehle, unterbrochen werden kann. Damit verschiebt sich der Verjährungsbeginn nach hinten. Eine präzise rechtliche Einschätzung im Einzelfall kann ausschließlich nach Sichtung aller relevanten Umstände der Tat erfolgen.

Was passiert bei Unfallflucht, wenn der Täter nach einer Woche nicht gefasst wird?

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, muss im Prinzip mit empfindlichen Strafen rechnen. Je nach Schadenshöhe drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe. Besonders heikel wird es, wenn Menschen verletzt wurden. Dann sind die Konsequenzen eben noch drastischer, denn neben strafrechtlichen Folgen kann letztendlich auch der Führerschein ganz weg sein.

Aber was passiert, wenn der Täter nach einer Woche noch nicht gefunden wurde? Die Ermittlungen laufen weiter, aber die Chancen schwinden, je länger es dauert. Ohne Zeugen oder Aufnahmen bleibt die Polizei oft im Dunkeln. (Und das ist ärgerlich für die Geschädigten, um es mal milde auszudrücken.) Für den Verursacher bedeutet das nicht automatisch, dass er ungeschoren davonkommt. Wird er später doch noch identifiziert, kann es zusätzlich zum Strafverfahren auch Probleme mit der Versicherung geben – denn die kann bei Fahrerflucht die Zahlung verweigern.

Kann ich als Opfer einer Fahrerflucht nach einer Woche ohne Nachricht selbst aktiv werden?

Nach einer Woche ohne Rückmeldung einfach nur abzuwarten, ist nicht unbedingt die beste Strategie. Wer Opfer einer Fahrerflucht wurde, sollte sich sozusagen aktiv um den Fall kümmern, auch wenn es letztlich nervenaufreibend ist.

Ein erster Schritt ist der Anruf bei der Polizei. Vielleicht gibt es ja doch neue Erkenntnisse, die eben noch nicht weitergegeben wurden. Manchmal hilft im Prinzip auch ein wenig Nachhaken, um die Sache im Blick zu behalten. Parallel dazu sollte unbedingt die eigene Versicherung informiert werden. Fristen für Schadensmeldungen sind oft kürzer, als man denkt, und es wäre ärgerlich, hier unnötig Ansprüche zu verlieren.

Wer sich überfordert fühlt oder einfach nicht weiß, wie er weiter vorgehen soll, kann auch einen Anwalt einschalten. Gerade mit einer Rechtsschutzversicherung kann das im Prinzip eine sinnvolle Option sein. Letztlich geht es nicht nur ums Geld, sondern auch darum, sich nicht machtlos zu fühlen. Und das allein kann eben schon ein wichtiger Schritt sein.

Übernimmt die Haftpflichtversicherung des Täters bei Fahrerflucht den Schaden?

Wenn der Fahrer einer Fahrerflucht ermittelt wird, muss dessen Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug aufkommen. Allerdings kann die Versicherung anschließend Regress beim eigenen Kunden nehmen. Das bedeutet, dass der flüchtige Fahrer die gezahlten Beträge ganz oder teilweise zurückerstatten muss. Für das Opfer bleibt die Regulierung über die gegnerische Versicherung aber der schnellste Weg, den Schaden ersetzt zu bekommen. (aktualisiert am 25. August 2025)