Sie brauchen eine Beratung zum Schulrecht? Nutzen Sie unsere Erfahrung als Kanzlei für Schulrecht und Schulplatzklage. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten.
Hier finden Sie uns:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was macht der Anwalt für Schulrecht in Berlin?
- 1.1 Was ist das Schulrecht?
- 1.2 Wie kann man eine Zurückstellung von der Schule erhalten?
- 1.3 Welche Gründe für Anspruch auf Wunschgrundschule?
- 1.4 Wozu eine Schulplatzklage in Berlin?
- 1.5 Was passiert bei Fehlverhalten? Anwalt für Schulrecht informiert?
- 1.6 Warum Rechtsanwalt für Schulrecht in Berlin beauftragen?
- 1.7 Welche Vorteile bietet die Kanzlei für Schulrecht in Berlin?
- 1.8 Was kostet Anwalt für Schulrecht in Berlin?
- 1.9 Quellen & Nachweise
Was macht der Anwalt für Schulrecht in Berlin?
Der Anwalt für Schulrecht in Berlin ist ein Vermittler, wenn es zu Problemen zwischen Eltern und Lehrern oder der Schule kommt. Auch wenn es um die Schulplatzklage für die Wunschschule geht, ist der Rechtsanwalt in Berlin Ansprechpartner. Ziel ist es, in der jeweiligen Angelegenheit eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden. Die Kanzlei für Schulrecht in Berlin übernimmt die anwaltliche Vertretung und berät, was zu beachten ist, wenn man eine Wunschschule hat oder einen Schulwechsel anstrebt.
Was ist das Schulrecht?
Das Schulrecht gehört zum öffentlichen Recht bzw. zum besonderen Verwaltungsrecht. Im Schulrecht sind die Rechte und Pflichten von Lehrern, Schülern, Schulträgern und Schulaufsichten in Bezug auf den Schulbetrieb geregelt. Themen, die das Schulrecht betreffen, sind beispielsweise die Zurückstellung von der Schule, die Schulpflicht und der Schulwechsel. Im Schulgesetz Berlin (SchulG), das es seit 26. Januar 2004 gibt, werden unter anderem das Recht auf Bildung und Erziehung und der Auftrag der Schule geregelt.
Wie kann man eine Zurückstellung von der Schule erhalten?
Die Einschulung ist für Eltern und Erziehungsberechtigte ein emotionaler Vorgang. Doch es gibt oftmals Fälle, da ist die Einschulung für ein Kind zu früh. Dann denken Erziehungsberechtigte bzw. Eltern über eine Zurückstellung nach. Doch nicht selten sind die Schulen bei Wunsch auf Zurückstellung nicht sehr offen. Deshalb sollte man die Unterstützung vom Anwalt für Schulrecht in Berlin nutzen.
Welche Gründe für Anspruch auf Wunschgrundschule?
Wenn man sein Kind nicht im eigenen Einschulungsbereich in Berlin einschulen lassen möchte, muss man beim Schulamt einen Antrag auf Aufnahme in eine Wunschgrundschule stellen. Das Schulamt wird die Entscheidung nach § 4 Abs. 4 der Grundschulverordnung fällen. Bei der Entscheidung wird die Aufnahmekapazität der Grundschule berücksichtigt. Man kann im Antrag beim Schulamt mehrere Grundschulen als Wunsch angeben. Dabei muss man aber eine Priorisierung vornehmen und angeben, welche Grundschule der Erstwunsch, der Zweitwunsch, der Drittwunsch usw. ist.
Sind die Aufnahmekapazitäten einer Grundschule überschritten, gibt es ein Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren wird anhand von gesetzlichen Aspekten durchgeführt. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 55 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz für Berlin. Wenn der Besuch der zuständigen Grundschule zu einer Beeinträchtigung der Bindung zu Geschwisterkindern, die eine andere Grundschule besuchen, führen würde, wäre das ein Grund für einen Anspruch auf die Wunschgrundschule.
Ein weiterer Grund kann sein, wenn die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten eine Grundschule aufgrund des Schulprogramms oder weiterer Kriterien bevorzugen. Auch die Betreuung kann ein weiterer Aspekt sein. Hierbei sind es oft berufliche Gründe der Erziehungsberechtigten, die dafür sprechen, eine Grundschule zu wählen, die nicht zum Einschulungsbezirk gehört. Wenn es Bewerbungen um einen Grundschulplatz mit gleicher Priorität gibt, wird per Los über die Vergabe dieser Grundschulplätze entschieden.
Wozu eine Schulplatzklage in Berlin?
Für Eltern ist das Thema Wunschschule relevant. Das Thema betrifft viele Eltern bereits, wenn die Kinder in die Grundschule kommen bzw. wenn die Einschulung ansteht. Ist die im Schulbezirk vorhandene Grundschule nicht die erste Wahl, kann der Anwalt für Schulrecht beim Schulbezirkswechsel, bei Gastschulanträgen und bei Gestattungsanträgen sowie mit einer Schulplatzklage helfen. Wenn der Rechtsanwalt eine Prüfung im Rahmen einer Schulplatzklage vornimmt, handelt sich oft um die im Folgenden aufgeführten Probleme:
- Eltern wohnen in einem Einzugsbereich mit verschiedenen Einschulungsbereichen
- Auswahl einer anderen Grundschule
- andere Bewerber für einen Grundschulplatz haben eine Scheinadresse bzw. sind keine realen Bewerber
- Geschwisterkinder gehen bereits auf die Wunschgrundschule
- das Angebot an Wahlpflichtfächern und Schulprogrammen
- eine gebundene Ganztagsschule wird seitens der Eltern abgelehnt
- unkomplizierte Betreuung durch Schulplatz in der Wunschgrundschule
- Sprachtest und Härtefallregelung
Was passiert bei Fehlverhalten? Anwalt für Schulrecht informiert?
Das Schulgesetz regelt sowohl die Pflichten und Rechte von Schulen und Schülern. Verstoßen Schüler gegen die Pflichten, drohen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der schriftliche Verweis oder sogar der Ausschluss vom Schulunterricht. § 62 und § 63 des Schulgesetzes bilden die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen.
Auch ein Schulwechsel kann eine Maßnahme sein. Droht eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme seitens der Schule, sollten die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die anwaltliche Unterstützung nutzen. Der Anwalt für Schulrecht in Berlin kann einen Widerspruch einlegen und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Je nach Sachlage kann der Rechtsanwalt die Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen abwenden.
Warum Rechtsanwalt für Schulrecht in Berlin beauftragen?
Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, einen Rechtsanwalt für Schulrecht zu beauftragen. Der Anwalt hat umfassende Erfahrungen mit verfassungsrechtlichen Verfahren das Schulrecht bzw. das Schulgesetz in Berlin betreffend. Zudem verfügt die Kanzlei in Berlin um das Know-how für die Kommunikation und den Umgang mit Behörden, Lehrern und Schulleitungen. Im Folgenden sind Fälle aufgeführt, für die man einen Anwalt für Schulrecht beauftragen kann:
- Zurückstellung von der Einschulung
- Schulplatzklage für Platz in der Wunschschule
- Aufnahme auf das Gymnasium
- schlechte Zeugnisse, Nachprüfung oder gefährdete Versetzung
- Schulverweis oder weitere Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler
Der Rechtsanwalt steht auch bei Fragen bezüglich des Privatschulrechts oder bei Problemen mit einem Abendgymnasium oder einem Berufsbildungskolleg zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die Kanzlei für Schulrecht in Berlin?
Wenn man ein Anliegen bezüglich der Zurückstellung oder des Schulwechsels sowie zu weiteren Themen das Schulrecht betreffend hat, kann man die Beratung vom Anwalt für Schulrecht in Berlin in Anspruch nehmen. Dieser bietet die anwaltliche Unterstützung und die Kommunikation mit den betreffenden Personen bzw. Schulen oder Schulämtern. Ein weiterer Vorteil mit dem Rechtsanwalt für Schulrecht in Berlin ist die kostenlose Ersteinschätzung.
Was kostet Anwalt für Schulrecht in Berlin?
Die Kosten für den Rechtsanwalt für Schulrecht in Berlin richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anhand von Vergütungssätzen und anhand des Umfangs der Tätigkeit des Rechtsanwalts richten sich die Höhe Kosten. In der kostenlosen Ersteinschätzung informiert die Kanzlei für Schulrecht über die einzuschätzenden Kosten bei Übernahme des Mandats.
