Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Was tun bei Drogenvorwurf? Anwalt für BtMG in Berlin informiert

Wenn man gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstößt, sollte man einen Anwalt für BtMG in Berlin beauftragen. Der Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht kann den Fall durch Akteneinsicht prüfen und eine Strategie zur Verteidigung entwickeln. Die Kanzlei berät, welche Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen das BtMG drohen. Zudem bietet der Anwalt für Strafrecht eine kostenlose Ersteinschätzung zum Vorwurf des Drogenmissbrauchs.

Was ist laut Betäubungsmittelgesetz verboten?

Laut BtMG sind der Besitz, der Anbau und die Herstellung von Drogen sowie das Handeln mit Drogen verboten. Auch die Einfuhr und die Ausfuhr von Drogen stehen unter Strafe. Auch wenn man selbst nur Kurierfahrten mit Drogen unternimmt, ohne dass man selbst der Verkäufer oder der Käufer von Drogen ist, macht man sich gemäß BtMG strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz hat auch Berührungspunkte mit dem Verkehrsstrafrecht. Denn auch das Fahren unter Einfluss von Drogen steht unter Strafe. Erhält man aufgrund eines Verstoßes gegen das BtMG eine Anzeige oder eine Anklage, sollte man den BtM Anwalt in Berlin kontaktieren.

Welche Drogen fallen unter das BtMG?

Das Betäubungsmittelgesetz stuft alle Stoffe und Substanzen als Betäubungsmittel (BtM) ein, die abhängig machen können. Zu diesen Substanzen gehören Kokain, Opium und Cannabis. Neben den natürlichen Substanzen gibt es auch künstliche Rauschmittel, die durch das BtMG als Betäubungsmittel eingestuft werden. Zu diesen Substanzen gehören zum Beispiel LSD, Ecstasy, Amphetamine und Heroin. Nicht unter die strafrechtlichen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen Tabak und Alkohol.

Welche Strafen bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Die Rechtsfolgen für die Strafbestände sind in den §§ 29 ff. im Betäubungsmittelgesetz dokumentiert. Bei einem Verstoß gegen das BtMG droht neben einer Geldstrafe auch eine empfindliche Freiheitsstrafe. Die Menge an Drogen entscheidet über das anzusetzende Strafmaß. Auch schon allein der Besitz von illegalen Drogen ist strafbar.

Besitzt man nur eine geringe Menge Drogen, kann der Rechtsanwalt für BtMG in Berlin bei günstigem Verlauf eine Einstellung des Verfahrens erzielen. Die Definition der geringen Menge richtet sich in Deutschland nach den jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes. Handelt es sich um Cannabisprodukte, wie zum Beispiel Marihuana oder Haschisch, beträgt beispielsweise die Mengengrenze in Berlin 10 Gramm. Die geringe Menge wird nicht nach dem Gewicht des jeweiligen Betäubungsmittels bestimmt, sondern anhand des Wirkstoffgehalts der Droge. Die Bestimmung des Wirkstoffgehalts eines Betäubungsmittels erfolgt nach Beschlagnahme der Drogen im kriminaltechnischen Labor der zuständigen Ermittlungsbehörde.

Für das Handeln mit Drogen in nicht geringen Mengen droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren droht, wenn man gewerbsmäßigen Handel mit Drogen treibt. Gemäß § 30a BtMG droht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, wenn man Jugendliche zum Handeln, zum Verkauf oder zur Einfuhr von Drogen benutzt. Auch das Mitführen von Waffen und BtM in nicht geringer Menge oder das Handeln mit BtM als Bandenmitglied wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Fährt man unter Drogeneinfluss, dann begeht man eine Straftat, die nach dem Verkehrsstrafrecht geahndet wird. Es drohen Strafen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Es können auch eine Therapie in einer Entziehungseinrichtung oder ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Therapie statt Strafe ist gemäß § 35 BtMG möglich. Der Antrag darauf kann auch während des laufenden Verfahrens gestellt werden.

Dabei muss man beachten, welche Therapien von dem zuständigen Gericht anerkannt werden. Der Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht kann darüber informieren, welche Einrichtungen und welche Therapien von dem zuständigen Gericht anerkannt werden. Zudem kann der Anwalt für Drogenstrafrecht mit der zuständigen Staatsanwaltschaft klären, ob eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt werden kann.

Was sind die Verteidigungsziele? Rechtsanwalt BtMG Berlin informiert

Wenn ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Handel oder unerlaubtem Besitz von Drogen oder einem weiteren Vorwurf wegen Drogenmissbrauchs droht, kann der BtM Anwalt in Berlin helfen. Der Rechtsanwalt kann die möglichen Verteidigungsziele definieren. Zudem erhält der BtM Anwalt Einsicht in die Fallakte und erstellt auf Basis der Sachlage eine Verteidigungsstrategie. Mögliche Ziele der Verteidigung sind ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.

Eine Verfahrenseinstellung ist zum Beispiel dann möglich, wenn es sich nur um den Vorwurf des Besitzes von Drogen in geringer Menge handelt und wenn es sich dabei um Betäubungsmittel wie Cannabis oder Haschisch handelt. Die Rechtsanwaltskanzlei kann auch helfen, damit eine Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das BtMG zur Bewährung ausgesetzt wird oder dass eine Therapie statt Strafe auferlegt wird.

Je nach Fall gibt es auch die Möglichkeit, dass die Strafe aufgrund vermindertes Schuldfähigkeit geringer ausfällt. Begeht man einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sollte man deshalb den Anwalt für BtM in Berlin beauftragen und die kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Wie kann BtM Anwalt Berlin helfen?

Der BtM Anwalt in Berlin bietet zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung, wenn es um den Verstoß gegen das BtMG geht. Der Mandant erhält im weiteren Verlauf Informationen zum richtigen Verhalten beim Strafverfahren. Falls die Sachlage es zulässt, kann der Anwalt in Berlin bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens beantragen. Im Zusammengang mit dem Drogenstrafrecht kann es auch um das Einlegen einer Beschwerde gegen eine Untersuchungshaft oder eine gegen eine Hausdurchsuchung gehen.

Endet das Ermittlungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen den Mandanten erhebt, übernimmt der BtM Rechtsanwalt in Berlin die anwaltliche Unterstützung bei der Gerichtsverhandlung. Sollte das Urteil im Verfahren nicht den Erwartungen entsprechen, kann der Rechtsanwalt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Zu diesen Rechtsmitteln gehören die Berufung und die Revision.

Was kostet der BtM Rechtsanwalt in Berlin?

Die Kosten für den BtM Rechtsanwalt in Berlin richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz trat am 1. Juli 2004 in Deutschland in Kraft und regelt die Vergütung und die Abrechnung von Anwälten. Neben den Kosten für den Anwalt für Drogenstrafrecht entstehen auch weitere Kosten für das Strafverfahren und die Gerichtsverhandlung.

Erfolgt ein Freispruch nach einem Verfahren wegen Drogenmissbrauchs bzw. wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, übernimmt der Staat die Kosten für die Gerichtsverhandlung. In der kostenlosen Erstberatung informiert der Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht über die zu erwartenden Kosten.

Quellen & Nachweise

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Informationen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Stand: 2013

§ 29 BtMG