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Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann verjährt ein Blitzer?
- 2 Wie lange dauert es, bis ein Blitzerbescheid kommt?
- 3 Kann ein Blitzerbescheid verjähren?
- 4 Wie lange hat die Behörde Zeit, einen Blitzerbescheid zu schicken?
- 5 Was passiert, wenn der Blitzerbescheid zu spät kommt?
- 6 Wie kann ich feststellen, ob eine Blitzerstrafe verjährt ist?
- 7 Wie kann man sich gegen einen fehlerhaften Blitzerbescheid wehren?
Wann verjährt ein Blitzer?
Die Verjährung bei einem Blitzer beträgt, wie viele ja wissen, drei Monate. Das klingt zunächst einmal nach einer überschaubaren Frist, aber es ist doch oft so, dass man plötzlich noch einen Bescheid ins Haus flattert, kurz bevor man denkt, die Sache sei erledigt (das kann schon nerven). Wichtig dabei: Wenn der Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid verschickt wird, wird die Frist unterbrochen und startet quasi neu. Viele Betroffene ärgern sich dann zurecht, denn so fühlt es sich an, als ob die Sache endlos weitergeht. Hier kann es durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuziehen, der die Situation überprüft.
Wie lange dauert es, bis ein Blitzerbescheid kommt?
Ein Blitzerbescheid kann nach ein paar Wochen im Briefkasten liegen, aber es hängt stark davon ab, wie schnell die Behörden arbeiten. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es länger (da fragt man sich schon, woran das liegt). Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate. Wenn der Bescheid danach noch kommt, ist es meist nicht mehr gültig. Aber oft passiert es ja so, dass der Bescheid kurz vor Fristablauf eintrifft, was viele ärgert. Daher sollte man ihn immer genau prüfen. Es kann auch Sinn machen, einen Anwalt drüber schauen zu lassen – sicher ist sicher, wie man so schön sagt.
Kann ein Blitzerbescheid verjähren?
Ein Blitzerbescheid kann verjähren, und das ist gar nicht mal so selten der Fall. Drei Monate hat die Behörde Zeit, etwas in Gang zu setzen. Wenn in dieser Zeit kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt, ist das Ganze erledigt (was viele sicher freuen würde). Allerdings wird die Frist unterbrochen, wenn eine solche Handlung erfolgt. Danach beginnt sie quasi von vorn, was ärgerlich ist, wenn man dachte, man wäre schon durch. Es lohnt sich also, die Daten genau im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuziehen, um sicherzugehen, dass alles korrekt abläuft – so kann man vielleicht noch einen guten Ausgang erzielen.
Wie lange hat die Behörde Zeit, einen Blitzerbescheid zu schicken?
Die Behörde hat genau drei Monate Zeit, um einen Blitzerbescheid zu verschicken, gerechnet ab dem Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung. Wenn in dieser Zeit nichts kommt, ist der Fall normalerweise erledigt (wobei es sicher Ausnahmen gibt). Allerdings kann die Frist durch gewisse Maßnahmen unterbrochen werden, etwa wenn man als Halter befragt wird oder andere Nachforschungen angestellt werden. Dann beginnt die Frist quasi von vorne. Viele hoffen natürlich, dass sie den Bescheid einfach „aussitzen“ können, aber das klappt nicht immer. Hier hilft es, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, der genau weiß, worauf man achten muss.
Was passiert, wenn der Blitzerbescheid zu spät kommt?
Trifft ein Blitzerbescheid nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Verjährungsfrist beim Betroffenen ein, ist dieser quasi nicht mehr verpflichtet, die geforderte Sanktion zu erfüllen. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in Deutschland drei Monate ab dem Tattag. Nach Verstreichen dieser Frist verliert die Behörde ihr Recht, die Ahndung durchzusetzen. Es wäre eigentlich zu hinterfragen, wieso es zum Versäumnis der Frist kam. Es könnte auf Bearbeitungsengpässe oder organisatorische Unzulänglichkeiten hindeuten.
Der Rechtsfrieden und das Interesse an einer zügigen Ahndung gebieten im Grunde eine zeitnahe Bearbeitung. Obschon es frustrierend für die Behörde sein mag, muss ein verspäteter Blitzerbescheid akzeptiert werden, und der Fahrer kann sich glücklich schätzen, einer Sanktion entgangen zu sein.
Wie kann ich feststellen, ob eine Blitzerstrafe verjährt ist?
Bei der Überprüfung der Verjährung einer Blitzerstrafe muss eigentlich zunächst die Ordnungswidrigkeit dem Tatbestand nach identifiziert werden. Maßgeblich hierfür ist halt das Datum der behaupteten Geschwindigkeitsüberschreitung. Gemäß § 26 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beträgt die Verjährungsfrist für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate, sofern keine Verfolgungshandlungen vonseiten der Behörden erfolgen. Startpunkt der Frist ist der Tag der Zuwiderhandlung. Sollten allerdings amtliche Ermittlungshandlungen, wie die Zusendung eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids, vor Fristablauf stattfinden, verlängert sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate oder länger.
Werden solche Schritte eingeleitet, wird dem Betroffenen dies in aller Regel schriftlich mitgeteilt. Daher sollte sorgfältig der Posteingang geprüft werden, ob und wann ein solches Schreiben zugestellt wurde. Die genauen Fristen und Daten können in solchen Dokumenten nachgelesen werden. Nicht selten empfinden Betroffene die lange Wartezeit auf eine amtliche Benachrichtigung als bedrückend, aber dieses Warten kann entscheidend sein, um die Verjährung argumentieren zu können. Zu beachten ist, dass die Verjährung ruht, sobald zum Beispiel Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. Ein versierter Rechtsbeistand kann genauestens erläutern, wann die Verjährung greift und ob sie im konkreten Fall bereits eingetreten ist.
Wie kann man sich gegen einen fehlerhaften Blitzerbescheid wehren?
Ein fehlerhafter Blitzerbescheid kann angefochten werden, wenn etwa das Messgerät falsch bedient oder nicht korrekt geeicht wurde. Auch unklare Beweisfotos oder eine fehlerhafte Fahrerzuordnung können Gründe sein, Einspruch einzulegen. Betroffene müssen dies jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids tun. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. (aktualisiert am 25. August 2025)
Weiterführende Quelle zum Thema Verjährung des Blitzerbescheids

