Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Wie lange dauert die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten?

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten kann von drei Monaten bis zu drei Jahren reichen, abhängig davon, wie gravierend die Tat ist. Bei kleineren Verstößen – etwa im Straßenverkehr – verjährt die Sache meist nach drei Monaten (und das geht oft schneller, als man denkt). Bei schwereren Fällen, zum Beispiel im Wettbewerbsrecht, kann es allerdings länger dauern. Was viele halt nicht wissen: Wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, wird die Verjährung offen gesagt unterbrochen und die Frist beginnt von vorn. Es gibt also durchaus Fälle, wo man länger im Unklaren bleibt, ob man davonkommt oder nicht. Das macht es für Betroffene manchmal fast wie ein Katz-und-Maus-Spiel.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid verjährt normalerweise nach drei Monaten, beginnend ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit. Aber (und das ist, was viele nicht auf dem Schirm haben) die Verjährungsfrist kann durch verschiedene Maßnahmen, wie die Zustellung eines Anhörungsbogens, unterbrochen werden. Dann beginnt die Frist wieder von vorn. Ein Bescheid, der rechtskräftig ist, hat sogar eine Verjährungsfrist von bis zu fünf Jahren. Das mag für viele unangenehm sein, weil man denkt, man hätte das Thema schon abgehakt – und dann wird doch noch eine Forderung fällig. Da hilft oft nur genaues Hinschauen oder, im Zweifelsfall, der Gang zum Anwalt.

Unter welchen Umständen kann die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten unterbrochen werden?

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten kann durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen werden, z. B. durch die Zustellung eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids. Interessanterweise kann auch die Anordnung einer Durchsuchung oder die Befragung von Zeugen die Verjährung stoppen (was manchen Betroffenen regelrecht den Atem raubt, weil sie dachten, die Sache sei schon erledigt). Nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist quasi wieder neu zu laufen. Das wird von den Behörden gern genutzt, um halt sicherzustellen, dass die Verjährung nicht zu schnell eintritt. Für den Betroffenen kann das Ganze zu einer endlosen Hängepartie werden, die sich lange hinzieht.

Verjährung Ordnungswidrigkeit

Was passiert nach der Verjährung einer Ordnungswidrigkeit?

Nach der Verjährung einer Ordnungswidrigkeit ist die Möglichkeit der Ahndung durch die Bußgeldbehörde offen gesagt ausgeschlossen. Die Verwaltungsbehörden sind nicht länger berechtigt, einen Bußgeldbescheid zu erlassen oder zu vollstrecken. Die Verjährungsfrist variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Sie beginnt mit der Begehung der Tat. Einmal eingetretene Verjährung führt dazu, dass der Verantwortliche rechtlich als nicht mehr belangbar gilt. Diese rechtliche Folge dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden. Aus subjektiver Sicht könnte empfunden werden, dass die Verjährung dem Schutz des Einzelnen vor ewiger Unsicherheit und Verfolgung dient. Jedoch kann nach Eintritt der Verjährung keine strafrechtliche Sanktion mehr erfolgen. Der Taterfolg für den Verantwortlichen ist die definitive Entlastung von der Ordnungswidrigkeit.

Kann man die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beeinflussen?

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten kann man schlichtweg nicht aktiv beeinflussen, da die Fristen halt vom Gesetz festgelegt sind. Natürlich gibt es Situationen, die den Ablauf der Verjährung quasi stoppen können – wie etwa die Zustellung eines Bußgeldbescheids oder freilich eine Anhörung durch die Behörden. Diese Dinge liegen aber außerhalb der Kontrolle des Betroffenen (und das kann schon mal für Unmut sorgen). Man hat also kaum eine Chance, den Prozess zu beschleunigen oder hinauszuzögern. Wer glaubt, durch eigenes Handeln etwas bewirken zu können, wird enttäuscht. Am Ende heißt es nur abwarten, ob und wann die Behörden tätig werden – das ist einfach der Gang der Dinge.

Wie wird die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten berechnet?

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten hängt vom Schweregrad der Tat ab. Bei kleineren Verstößen, wie etwa im Straßenverkehr, sind es oft sechs Monate, während schwerere Fälle bis zu drei Jahre verjähren können. Die Frist beginnt mit der Tat selbst. Was man dabei nicht vergessen darf: Verschiedene Handlungen der Behörden, wie z. B. die Zustellung eines Bußgeldbescheids, können die Frist unterbrechen (was dann viele überrascht, weil sie dachten, die Sache sei durch). Dann startet die Frist nämlich von vorne. Es ist daher wichtig, die Details genau im Auge zu behalten, um den Überblick nicht zu verlieren.

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