Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelnen genau geregelt. Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung kann entweder nach dem RVG oder aufgrund von Vereinbarungen erfolgen. Die entstehenden Kosten sind oft vom jeweiligen Einzelfall abhängig, können aber nach Prüfung der Sachlage abgeschätzt werden.
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