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Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche rechtlichen Grenzen gelten für Meinungsäußerungen in Online-Bewertungen?
- 2 Unterscheiden sich Meinungsäußerungen von Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen?
- 3 Wie vermeidet man rechtswidrige Tatsachenbehauptungen in Bewertungen?
- 4 Wann ist eine wahre Tatsachenbehauptung in einer Bewertung unzulässig?
- 5 Welche Schritte kann man gegen rechtswidrige Online-Bewertungen unternehmen?
- 6 Bieten Bewertungsportale Vorteile?
Welche rechtlichen Grenzen gelten für Meinungsäußerungen in Online-Bewertungen?
Im Netz der Online-Bewertungen herrscht eine schmale Gratwanderung zwischen purer Meinungsäußerung und dem Aufstellen von knallharten Fakten – und es ist beileibe nicht immer ein Kinderspiel zu durchschauen, was wo zutrifft. Im Großen und Ganzen gilt die Devise: Meinungen dürfen freimütig in die Welt gesetzt werden, vorausgesetzt natürlich, dass sie nicht dreist in die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen einmarschieren. Das heißt im Klartext: Erfahrungen sowie Eindrücke dürfen getrost geteilt werden, wobei man keine Angst vor juristischen Scherereien haben muss, solange man den anderen nicht direkt auf die Füße tritt. Auf der anderen Seite ist klar, dass Behauptungen als Tatsachen schwarz auf weiß untermauert sein müssen. Unbewiesene Anschuldigungen, die jemanden ins Zwielicht rücken, können vor dem Gesetz ziemlich heikel sein.
Unterscheiden sich Meinungsäußerungen von Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen?
Im Netz der unzähligen Online-Bewertungen verwischen öfter mal die Grenzen zwischen dem, was persönliche Meinungsäußerungen und was klare Tatsachenbehauptungen sind. Subjektive Meinungen sind halt durch persönliche Erfahrungen oder Eindrücke gefärbt. Sie dürfen halt frei geäußert werden, sofern sie nicht gegen geltende Richtlinien verstoßen. Ein Tupfer Höflichkeit kann auch bei subjektiven Meinungen wirklich nicht schaden. Tatsachenbehauptungen müssen dagegen auf festem Grund stehen – unwahre Aussagen können im Endeffekt ein juristisches Beben auslösen. Im schnellen Strudel der digitalen Welt kann das ziemlich ungemütlich werden, gerade dann, wenn halt solche Äußerungen dem Ansehen einer Person oder Firma einen Kratzer verpassen könnten.
Wie vermeidet man rechtswidrige Tatsachenbehauptungen in Bewertungen?
Um rechtswidrige Tatsachenbehauptungen in Bewertungen zu vermeiden, ist es definitiv wichtig, auf klare Fakten zu setzen. Jede Aussage, die quasi als Fakt präsentiert wird, muss halt nachprüfbar sein. Man sollte hier freilich bedenken, dass im Netz alles wirklich sehr schnell verbreitet wird. Einfach drauflos zu schreiben, dass ein Produkt „absolut mangelhaft“ ist, ohne dies letztendlich zu begründen, kann juristische Folgen nach sich ziehen. Daher sollte man halt lieber einmal mehr nachdenken, bevor man halt etwas veröffentlicht. Natürlich ist es im Prinzip genauso zentral, dass Bewertungen ehrlich und authentisch bleiben – das heißt aber eben auch, dass man hinter seinen Worten stehen kann.
Wann ist eine wahre Tatsachenbehauptung in einer Bewertung unzulässig?
Eine wahre Tatsachenbehauptung kann in einer Bewertung unzulässig sein, wenn sie eigentlich unnötig in die Privatsphäre einer Person eingreift oder halt als Schmähkritik wahrgenommen wird. Zum Beispiel, wenn letztendlich wahrheitsgemäße Details über das Privatleben eines Unternehmers offengelegt werden, die nichts mit dessen geschäftlichen Tätigkeiten zu tun haben, könnte das im Prinzip rechtlich problematisch sein. Man denkt oft nicht daran, aber auch wahre Aussagen können eigentlich verletzend sein. Es geht also freilich nicht nur darum, ob etwas wahr ist, sondern halt auch darum, wie und warum es gesagt wird. In manchen Fällen kann die Grenze zwischen notwendiger Information und unangemessener Enthüllung wirklich sehr fein sein.
Welche Schritte kann man gegen rechtswidrige Online-Bewertungen unternehmen?
Um gegen rechtswidrige Online-Bewertungen vorzugehen, sollte man eigentlich zuerst die Bewertung genau prüfen und feststellen, ob sie tatsächlich rechtswidrig ist. Ist das der Fall, sollte man freilich den Plattformbetreiber kontaktieren und halt um die Entfernung der Bewertung bitten. Dokumentation ist hier im Prinzip der Schlüssel – Screenshots und andere Beweise mehr oder weniger sichern. Dabei immer schön ruhig bleiben, auch wenn es halt schwerfällt. Reagiert der Betreiber nicht, kann es freilich nötig sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Dafür sollte man sich an einen Anwalt wenden, der auf Internetrecht spezialisiert ist. In manchen Fällen kann offen gesagt auch eine direkte Kommunikation mit dem Verfasser der Bewertung absolut sinnvoll sein, um letztendlich eine Einigung zu erzielen.
Bieten Bewertungsportale Vorteile?
Bewertungsportale gewähren gewissermaßen einen echten Einblick in die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Und das ist ja offen gesagt besonders nützlich, wenn man halt gerade vor einer kniffligen Kaufentscheidung steht. Bewertungsplattformen wie Storeradar.de helfen definitiv dabei, die Transparenz zu fördern, weil sie Unternehmen mehr oder weniger dazu ermutigen, stets ihr Bestes zu geben, um eben jene begehrten positiven Bewertungen zu ergattern. Überdies verleihen sie den Verbrauchern eine Stimme.