Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Unfall gehabt? Sie benötigen einen Kfz-Gutachter in Berlin? Kontaktieren Sie uns jetzt. Zusammen mit dem Kfz-Gutachter setzt unsere Kanzlei Ihre Ansprüche konsequent durch. Ihr Vorteil: Keine Vorauszahlung!

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Kfz-Gutachter / Sachverständiger Berlin

Ein Kfz-Gutachter Berlin sollte nach jedem Verkehrsunfall in Berlin beauftragt werden. Sie sind aus Berlin und auf der Suche nach einem Kfz-Sachverständigen? Kontaktieren Sie uns noch heute. Unser Partner im Bereich Kfz-Gutachten ist in der Regel schnell vor Ort und nimmt kompetent ein Unfallgutachten auf. Zusammen mit dem Gutachter wird die Schadensregulierung durch den Anwalt für Verkehrsunfälle (Unfallanwalt) übernommen.

Ein Verkehrsunfall bedeutet in der Regel immer einen Schaden am Fahrzeug. Doch nicht immer ist es möglich, direkt den Schadenumfang, eine Wertminderung und die Kosten für eine Reparatur einzuschätzen. Der Kfz-Gutachter Berlin hat die Kompetenz, den Schaden zu prüfen und die daraus resultierenden Ansprüche zu ermitteln. Zu den Aufgaben von Kfz-Gutachter in allen Berliner Bezirken wie Moabit, Schöneberg, Neukölln, Wedding, Charlottenburg, Tiergarten, Kreuzberg, Wilmersdorf, Steglitz, Spandau, Treptow, Mitte, Friedrichshain und weiteren gehören die Begutachtung und die Bewertung von Fahrzeugen wie LKW, Autos und mehr, die sich im Verkehr bewegen. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, Motorräder und Busse werden von Kfz-Sachverständigen in Berlin bei einem Verkehrsunfall unter die Lupe genommen.

Kfz-Gutachter Berlin & Brandenburg berät

Zu den Aufgaben der Gutachter für Kfz in Berlin und Brandenburg gehören die Begutachtung und die Bewertung der Schäden an Fahrzeugen, die Erstellung von Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen und die Erstellung von Wertgutachten, wenn zum Beispiel ein Unfallwagen nach erfolgter Reparatur wieder verkauft werden soll. Viele Gutachter aus Berlin sind darüber hinaus auch bereit in Brandenburg Unfallgutachten aufzunehmen, wie z.B. an der Havel, Potsdam oder Cottbus. In Berlin gehören die folgenden Bezirke zu häufigen Unfallorten:  Moabit, Schöneberg, Neukölln, Wedding und Charlottenburg.

Unfallgutachter bewertet das Fahrzeug

Bei der Bewertung von Unfallfahrzeugen müssen Unfallgutachter in Berlin und deutschlandweit die Kosten für die Reparatur schätzen, den Restwert des Fahrzeugs bestimmen und den Umfang der Wertminderung festlegen. Des Weiteren bestimmen Kfz Unfallsachverständige auch den Wiederbeschaffungswert. Mit dem Unfallgutachten hat der Kfz-Gutachter nach einem Fahrzeugschaden die Aufgabe, die Versicherungsentscheidungen fachlich zu untermauern oder die Ansprüche von Geschädigten zu belegen.

Kfz-Gutachter mit Verkehrsanwalt Berlin

Grundsätzlich sind Kfz-Gutachter in Berlin und ganz Deutschland neutral. Trotzdem sollten Betroffene im Schadensfall einen Gutachter bestellen. Der Sachverständige sollte aber nicht von der gegnerischen Versicherung des Verursachers des Unfalls (Unfallgegner) kommen. Es sollten immer die Interessen des Betroffenen, der durch den Unfall einen Schaden erlitten hat, gewahrt werden. Deshalb hilft ein unabhängiger Kfz Gutachter, Geld im Schadensfall zu sparen. Der Berliner Anwalt für Verkehrsrecht informiert, auf was man grundsätzlich achten sollte, wenn ein Kfz-Sachverständiger beauftragt wird.

Warum ein Kfz-Gutachten?

Im Falle eines Kaskoschadens sollte der Betroffene prüfen, ob der Kfz-Sachverständige selbst bestimmt werden darf. Bei einem Haftpflichtschaden kann der Betroffene immer selbst einen Kfz-Gutachter bestimmen. Wichtig ist der Berliner Kfz-Gutachter auch dann, wenn eine Auszahlung des Schadens in bar erfolgt und keine Mehrwertsteuer gezahlt wird. Dann sorgt der Kfz-Sachverständige für eine Ermittlung eines fairen Preises für den Schaden. Das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen beinhaltet alle wichtigen Faktoren der Schadensermittlung und des Fahrzeugwertes.

Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt reicht für eine Verhandlung des Schadensfalles vor Gericht nicht aus. Zugleich wird in einem Kfz-Gutachten die Wertminderung und der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs berücksichtigt. Damit ist das Kfz-Gutachten unerlässlich, wenn Betroffene den Schaden in vollem Umfang erstattet haben wollen. Zugleich ist das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug irgendwann einmal verkauft werden soll.

Leistungen des Kfz-Sachverständiger in Berlin

Zu den Leistungen eines Berliner Kfz-Sachverständigen gehören die folgenden:

  • Gutachten bei Schäden
  • Wertgutachten mit Zweitwertermittlung, Einkaufs- und Verkaufswert (Privatfahrzeuge und Gewerbefahrzeuge)
  • technische Gutachten
  • Gutachten zur Beweissicherung
  • Sondergutachten und Dokumentation von bereits vor dem Unfall vorhandenen Schäden am Fahrzeug
  • Feststellung von Reparaturmängeln
  • Bewertung von Oldtimern
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen für Kfz-Werkstätten
  • Prüfung von Rechnungen von Kfz-Werkstätten

Bei Unfallfahrzeugen erstellen Kfz-Sachverständige in Berlin sogenannte Schadensgutachten unter anderem für folgende Fahrzeuge:

  • Fahrräder, Mofas und Motorräder
  • Pkw und Busse
  • Kleintransporter und Lkw
  • Auflieger, Anhänger, Wohnmobile und Caravans
  • Landmaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Baufahrzeuge, Kräne und Spezialfahrzeuge

Die Leistungen der Kfz-Gutachter in Berlin im Schadensfall sind neben der Erstellung eines Kfz-Gutachtens, das auch bei Kleinschäden möglich ist, auch für die Beweissicherung, die Bewertung von Gebrauchtwagen und die Gebrauchtwagenanalyse zuständig.
Des Weiteren gehört zum Aufgabengebiet von Kfz-Sachverständigen Berlin die Bestätigung von Reparaturen bzw. die Bestätigung der Notwendigkeit von Reparaturen nach einem Unfall zur Wiederherstellung des Fahrzeugs zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Der Kfz-Sachverständige unterstützt bei der Nutzungsausfallentschädigung und ermittelt entsprechende Ansprüche für Betroffene nach einem Unfall. Unterstützung im Schadensfall bietet auch der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der erläutert, was folgende Begriffe, die immer wieder bei einem Fahrzeugschaden auftauchen, bedeuten:

  • Haftpflichtschaden
  • Kaskoschaden
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungswert
  • Totalschaden
  • Wertminderung
  • fiktive Abrechnung
  • Restwert
  • 130%-Grenze

In jedem ist es ratsam einen Kfz-Gutachter in Berlin zu kontaktieren, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Schadensansprüche aus dem Verkehrsunfall kompetent und zügig durchgesetzt werden. Informieren kann man sich darüber auch umfassend auf http://www.kfzgutachterberlin.net/