Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid erhalten? Sie sollten diesen nie ungeprüft akzeptieren! Kontaktieren Sie uns noch heute, wir kümmern uns darum.

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen? Sie sollten die Strafe nie ungeprüft akzeptieren. Kontaktieren Sie uns: Anwalt für Bußgeldbescheide in Berlin. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht Berlin kümmert sich gerne um Ihren Bescheid. Rufen Sie am besten noch heute an.

Widerspruch bei Bußgeldbescheid?

Was viele nicht wissen: Es kann gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch oder Einspruch eingelegt werden. Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat, sei es, dass Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell waren oder über Rot gefahren sind, wegen Alkohol am Steuer oder Handy am Steuer oder wegen Parkverboten. Es gibt im Internet zwar Vorlagen und Muster, allerdings raten wir dazu diese mit einem Anwalt gemeinsam auszufüllen. Wichtig bei einem Einspruch ist auch immer die Frist für den Bußgeldbescheid zu beachten.

Welche Kosten für Bußgeldbescheid?

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage zu den Kosten für ein Bußgeldverfahren. Es gibt aber einige Kosten beim Bußgeldbescheid, die regelmäßig erhoben werden und deshalb einkalkuliert werden sollten:

  • 30 Euro* für die Gebühren und die Auslagen für den Bußgeldbescheid. In diesem Kosten sind zum Beispiel die Versandkosten oder die Kosten für eine Alkoholprobe enthalten.
  • Laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) kostet eine Einsichtnahme in die Akten, in denen die Beweismittel enthalten sind, 12 Euro*.
  • Für ein Gutachten werden mehrere hundert Euro fällig. Die Beratung dazu sollte vorab vom Anwalt für Bußgeldbescheide in Berlin eingeholt werden.
  • Wird das Bußgeldverfahren an ein Amtsgericht übergeben und dort fortgesetzt, werden zusätzliche Kosten fällig. In der Regel sind das 10 Prozent des Bußgeldes, das die Behörde im Bußgeldbescheid mitgeteilt hat. Ein Bußgeldverfahren wird zum Beispiel bei einem Einspruch an das Amtsgericht übergeben und wenn der Einspruch als unbegründet oder falsch abgewiesen wird.
  • Wird das Bußgeldverfahren erfolglos für den Beschuldigten vor dem Amtsgericht verhandelt, kommen auf den Beschuldigten weitere Kosten für die Gerichtsverhandlung Mindestens 7 Euro* werden für den Versand des Urteils nach Abschluss des Verfahrens fällig.

Nachdem wir der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an die jeweilige Verwaltungsbehörde gesendet wurde, prüft diese den Sachverhalt nochmals und gibt uns dann in der Regel sehr zeitnah Bescheid, sodass der Verkehrsanwalt dann weitere Schritte vornehmen kann.