Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Verkehrsunfall gehabt? Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Kontaktieren Sie uns jetzt.

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Anwalt Unfall Berlin

Auf der Suche nach einem Anwalt für Verkehrsunfälle (Unfallanwalt)? Nach einem Autounfall sollte immer ein Anwalt kontaktiert werden. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf den Rechtsbereich Verkehrsrecht und steht Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie einen Unfall in Berlin oder auch bundesweit hatten. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Formular.

Bein einem Unfall wird zwischen verschiedenen Unfallarten unterschieden. Es gibt beispielsweise

  • Auffahrunfälle
  • Fahrradunfälle
  • Unfälle von Gefahrguttransportern
  • LKW-Unfälle
  • Massenkarambolagen
  • Parkschäden
  • Reifenpannen
  • selbstverschuldete Unfälle
  • Unfälle von Traktoren
  • tödliche Verkehrsunfälle
  • Unfälle auf Autobahnen
  • Unfälle mit Mietwagen
  • Unfälle im Ausland
  • Wildunfälle

Warum Anwalt bei Verkehrsunfall in Berlin einschalten?

Der Anwalt für Verkehrsrecht hilft nach einem Verkehrsunfall, wenn man Schuld oder Teilschuld an dem Unfall hat. Der Rechtsanwalt weist auf eventuelle Rechte hin, die man selbst nicht im Blick hat. Auch die Kommunikation mit der eigenen und der gegnerischen Kfz-Versicherung übernimmt der Verkehrsanwalt.

Tipps vom Unfallanwalt Berlin

Als Unfallanwalt bzw. Unfallkanzlei in Berlin haben wir schon oft mitbekommen, dass Personen sich nicht korrekt am Unfallort verhalten. Daher einige Tipps vom Unfallanwalt: Die Unfallstelle muss nach einem Autounfall gesichert werden. Das geschieht, indem bei den betreffenden Fahrzeugen der Warnblinker gesetzt wird, die Fahrer und Mitfahrer die Warnwesten anlegen und ein Warndreieck aufgestellt wird, um weitere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor der Unfallstelle zu warnen. Weiterhin muss geprüft werden, ob einer der beteiligten Personen durch den Verkehrsunfall verletzt wurde. Ist das der Fall, muss der Rettungsdienst über die 112 kontaktiert werden und bei Bedarf muss Erste Hilfe geleistet werden.

Ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollte man kein Schuldeingeständnis am Unfallort unterschreiben. Der Unfallbericht wird wahrheitsgemäß ausgefüllt. Hat man keine Schuld am Unfall, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt.

Anwalt bei Auffahrunfall in Berlin beauftragen?

Grundsätzlich raten wir dazu, bei jeder Art von Autounfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, insbesondere bei einem Auffahrunfall, der meist plötzlich und häufig aufgrund von Unachtsamkeit des auffahrenden Fahrers passiert. Nur so können die Ansprüche optimal durchgesetzt werden. Eine der zentralen Fragen bei einem Auffahrunfall ist, wer Schuld am Unfall hat? Denn nicht immer ist der nachfolgende bzw. auffahrende Fahrer schuld an dem Zusammenstoß. Der Anwalt für Autounfälle in Berlin berät exemplarisch am Beispiel des Auffahrunfalls, was zu tun ist. Ein Unfallanwalt sollte am besten noch am Tag des Unfalls kontaktiert werden.

Was ist bei einem Verkehrsunfall zu tun?

Wichtig ist, dass bei einem Verkehrsunfall die beteiligten Fahrer ihre Daten austauschen. Dazu gehören neben den persönlichen Angaben wie Name und Anschrift sowie Telefon auch die Versicherungsdaten von der Kfz-Versicherung. Wenn möglich, sollten die Beteiligten auch Fotos von der Unfallstelle machen. Handelt es sich um einen Auffahrunfall im Ausland, sind die Fahrer unabhängig von der Schuld, verpflichtet, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Auch wenn man eindeutig Schuld oder eine Teilschuld an dem Unfall hat, sollte man kein Schuldgeständnis unterschreiben

Unfall: Muss die Polizei gerufen werden?

Auf jeden Fall ist es ratsam, die Polizei bei einem Unfall zu rufen. Obligatorisch ist das, wenn es bei dem Auffahrunfall zu einem Personenschaden gekommen ist. Nicht zwingend erforderlich ist der Polizeiruf, wenn es sich nur um Blech- und Sachschäden handelt. Aber auch bei Blech- und Sachschäden ist es für eine ordnungsgemäße Dokumentation ratsam, auch in diesen Fällen die Polizei zu rufen.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall in Berlin oder anderswo hatten, muss die Unfallstelle nach einem Autounfall gesichert werden. Das geschieht, indem bei den betreffenden Fahrzeugen der Warnblinker gesetzt wird, die Fahrer und Mitfahrer die Warnwesten anlegen und ein Warndreieck aufgestellt wird, um weitere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor der Unfallstelle zu warnen.

Weiterhin muss geprüft werden, ob einer der beteiligten Personen durch den Auffahrunfall verletzt wurde. Ist das der Fall, muss der Rettungsdienst über die 112 kontaktiert werden und bei Bedarf muss Erste Hilfe geleistet werden. Mehr auch zu finden unter §34 StVO.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Unfälle informiert

Grundsätzlich können Unfälle vermieden werden, wenn der nötige Sicherheitsabstand (halber Tachowert) eingehalten wird. Zudem können Fahrer durch vorausschauendes Fahren und durch Einhaltung der jeweiligen Geschwindigkeitsgrenzen das Risiko für einen Unfall vermindern. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsanwalt Berlin kümmert sich um alles weitere.

Was sind Ursachen für einen Verkehrsunfall?

Ursachen für einen Auffahrunfall sind in der Regel eine zu hohe Geschwindigkeit und / oder ein zu geringer Abstand. Aber es ist nicht immer grundsätzlich der Fahrer mit dem auffahrenden Fahrzeug schuld, denn auch eine grundlose Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs kann einen Unfall zwischen zwei Fahrzeugen verursachen. Ebenso kann der vorausfahrende Fahrer Schuld sein, wenn die Ampel grün wird, der Fahrer anfährt und dann abrupt abbremst.

Im Folgenden gibt es Ursachen für Verkehrsunfälle:

  • Alkohol am Steuer
  • zu dichtes Auffahren mit Auffahrunfall in Folge
  • Frontalzusammenstoß zum Beispiel beim Überholen
  • Sekundenschlaf am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Handy am Steuer mit Unfallfolge

Sollte man Kfz-Gutachter nach Verkehrsunfall hinzuziehen?

Der Geschädigte hat die Möglichkeit, nach einem Verkehrsunfall einen Kfz-Gutachter für die Feststellung des Umfangs des Schadens und der Höhe des Schadens sowie zur Sicherung von Beweisen zu beauftragen. Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters durch den Geschädigten ist auch dann möglich, wenn die Kfz-Versicherung des Geschädigten ohne dessen Zustimmung bereits einen Kfz-Gutachter beauftragt hat. Kosten für das Gutachten eines Kfz-Gutachter müssen von der Versicherung des Schuldigen erstattet werden. Beträgt die Höhe des Schadens zwischen 500 bis 1.000 Euro handelt es sich um einen Bagatellschaden und der Nachweis des Schadens und der entsprechende Kostenvoranschlag durch eine Fachwerkstatt reichen als Nachweis aus.

Was ist Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Erleidet man bei einem Verkehrsunfall Verletzungen, ist das Schmerzensgeld ein finanzieller Ausgleich für die Verletzungen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dann, wenn es zu Verwundungen des Körpers, zu einem Schaden der Gesundheit und zu einer Einschränkung der Freiheit durch einen Unfallverursacher kommt. Eine kostenlose Ersteinschätzung zum Thema Schmerzensgeld bietet der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin und bundesweit.

Haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn man eine körperliche Verletzung bei einem Verkehrsunfall durch Dritte erlitten hat, können Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld erheben. Dazu kann sich der Geschädigte an den Unfallverursacher und an dessen Kfz-Versicherung wenden. Ratsam ist, bei Klärung auf den Anspruch auf Schmerzensgeld einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Denn der Verkehrsanwalt hilft, wenn die gegnerische Partei sich weigert, Schmerzensgeld zu zahlen und wenn es zu einer Klage vor dem Zivilgericht kommt.