Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Ihnen droht Fahrverbot? Keine Sorge, wir kümmern uns darum. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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Anwalt für Fahrverbot (Berlin & bundesweit)

Ihnen droht Fahrverbot? Kontaktieren Sie uns noch heute. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht berät und hilft bei drohendem Fahrvebot. Nachdem dem Fahrer das jeweilige Delikt zur Last gelegt wurde, hat der Betreffende eine Frist von zwei Wochen, um einen Einspruch gegen das Fahrverbot bzw. gegen den zur Last gelegten Vorwurf einzulegen.

Warum Einspruch gegen Fahrverbot einlegen?

Führerschein abgeben? Nicht unbedingt. Wird kein Einspruch eingelegt, werden das Fahrverbot und der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dann haben die Betreffenden vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben. Das gilt aber nur, wenn nicht innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits ein Fahrverbot verhängt und vollzogen wurde. In dem Bußgeldbescheid ist die Stelle genannt, bei der der Führerschein für die Zeit des Fahrverbotes abgegeben wird. Wenn nicht von der Frist von vier Monaten Gebrauch gemacht wird, dann wird der Führerschein sofort, nachdem der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot rechtskräftig wurde, abgegeben. Für die Zeit des Fahrverbotes gilt, dass kein Fahrzeug bedient werden darf. Das gilt auch für Mofas, für die kein Fahrausweis vorliegen muss. Wird trotzdem während des Fahrverbotes ein Fahrzeug bedient, dann drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, eine satte Geldstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf des Fahrverbotes kann sich der Führerscheininhaber die Fahrerlaubnis von der Behörde abholen oder sich diese auf dem Postweg zusenden lassen.

Kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden?

Erhält man einen Bußgeldbescheid und mit diesem aufgrund des Verstoßes ein Fahrverbot, bedeutet das oftmals eine Bedrohung der Existenz. Denn viele sind auf den Führerschein angewiesen, entweder weil sie zur Arbeit fahren müssen oder gar mit dem Fahren von Lkw, Bus oder anderen Fahrzeugen ihr Gehalt verdienen.

Die Umwandlung eines Fahrverbotes in eine Geldstrafe ist im Einzelfall möglich, wobei die Entscheidung immer der zuständige Richter trifft. Es muss für eine Umwandlung der sogenannte Härtefall anerkannt werden. Ein Härtefall ist beispielsweise, wenn der Führerschein für den Beruf erforderlich ist. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei einem Fahrverbot einen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin zu beauftragen.

Es gibt auch Gründe, bei denen eine Umwandlung eines Fahrverbotes in eine Geldstrafe grundsätzlich ausgeschlossen ist. Wurde zum Beispiel ein Fahrverbot wegen Alkohol oder Drogen am Steuer erteilt, ist eine Umwandlung des Fahrverbotes in eine Geldstrafe nicht möglich. Weiterhin sind von der Umwandlung Wiederholungstäter und diejenigen Personen ausgeschlossen, die acht Punkte in Flensburg haben. Auch wenn aus diesen genannten Gründen eine Umwandlung eines Fahrverbotes in eine Geldstrafe nicht in Aussicht steht, sollte ein Verkehrsanwalt in Berlin beauftragt werden.

Bußgeldkatalog / Bußgeldtabelle für Fahrverbot

Der Berliner Anwalt informiert darüber, ab wann ein Fahrverbot verhängt werden kann. Die Gründe können eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder zu viele Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sein. In der folgenden Übersicht* sind die jeweiligen Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen und die damit einhergehenden Punkte im Verkehrszentralregister sowie Geldbußen aufgeführt. Mehr auch im entsprechenden Gesetz § 25 StVG Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften*

Fahrverbot

Geldbuße

Punkte im Verkehrszentralregister

26 bis 30 km/h1 Monat, wenn innerhalb einem Jahr mindestens zum zweiten Mal die Geschwindigkeit überschritten wurde80 Euro1
31 bis 40 km/h1 Monat, wenn innerhalb einem Jahr mindestens zum zweiten Mal die Geschwindigkeit überschritten wurde120 Euro2
41 bis 50 km/h1 Monat160 Euro2
51 bis 60 km/h1 Monat240 Euro2
61 bis 70 km/h2 Monate440 Euro2
Mehr als 71 km/h3 Monate600 Euro2

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften*

Fahrverbot

Geldbuße

Punkte im Verkehrszentralregister

26 bis 30 km/h1 Monat, wenn innerhalb eines Jahres bereits zum zweiten Mal die Geschwindigkeit überschritten wurde100 Euro1
31 bis 40 km/h1 Monat160 Euro2
41 bis 50 km/h1 Monat200 Euro2
51 bis 60 km/h2 Monate280 Euro2
61 bis 70 km/h3 Monate480 Euro2
mehr als 70 km/h3 Monate680 Euro3

Wie kann man ein Fahrverbot umgehen / verhindern / verschieben?

Wie Fahrverbot umgehen? Das Fahrverbot kann für diejenigen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, zu einem drastischen Problem werden. Deshalb ist es ratsam für alle, die beispielsweise ihr Einkommen als Lastkraftwagenfahrer, Taxifahrer, Busfahrer bestreiten und die auf den Führerschein zur Ausübung ihres Berufes angewiesen sind, die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Fahrverbot in Berlin zu nutzen. Der Verkehrsanwalt hat eventuell die Möglichkeit, dass das Fahrverbot umgangen werden kann. Das Fahrverbot umgehen oder verhindern ist unter Umständen durch die Zahlung eines höheren Bußgeldes möglich. Eventuell kann auch durch ein höheres Bußgeld die Zeit für das Fahrverbot verkürzt werden. Ob diese Möglichkeiten für Beschuldigte bei Fahrverbot bestehen, kann der Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin anhand der Ausnahmeregelungen und weiterer Konditionen prüfen.