Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

Sie wurden mit Drogen, z.B. mit Alkohol am Steuer, erwischt? Keine Sorge, wir kümmern uns darum. Kontaktieren Sie uns sofort über das Kontaktformular oder telefonisch.

Sind Sie rechtsschutzversichert?
 Ja Nein
Wenn Sie uns ein Dokument (z. B. Rechtsschutzversicherung) zukommen lassen möchten, können Sie dieses nachfolgend hochladen.

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.

Hier finden Sie uns:

Anwalt für Drogen (Alkohol, Cannabis) am Steuer Berlin

Sie wurden mit Drogen am Steuer, z.B. Cannabis oder Alkohol am Steuer erwischt? Keine Sorge, wir kümmern uns drum. Kontaktieren Sie uns noch heute. Das Fahren eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Der Anwalt für Verkehrsrecht Berlin informiert über den Bußgeldrechner, welche Strafen bei Alkoholverstoß drohen und was in Bezug auf Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt. Des Weiteren informiert der Verkehrsanwalt über das Strafmaß bei Drogen am Steuer.

Kanzlei für Alkohol am Steuer in Berlin

Unseren Rechtsanwaltskanzlei in Berlin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, kümmert sich um Probleme wie Trunkenheit (Alkohol) am Steuer. Es wird, je nach Alkoholgehalt in Promille zum Zeitpunkt des Tatbestands, zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat geurteilt. Das Fahren mit einem Promillegehalt von mehr als 0,5 und weniger als 1,1 ist eine Ordnungswidrigkeit.

Wie hoch sind die Bußgelder für Alkohol am Steuer?

Der einmalige Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Wiederholungstäter, die zum zweiten Mal erwischt wurden, zahlen 1.000 Euro Bußgeld, erhalten zwei weitere Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von drei Monaten. Beim dritten Verstoß werden neben dem Fahrverbot von drei Monaten und zwei Punkten in Flensburg Geldbußen in Höhe von 1.500 Euro fällig. Über die Details zu den Bußgeldern und Punkten in Flensburg sowie zum Thema Drogeneinfluss wie z. B. Alkohol am Steuer und Verjährungsfristen berät der Berliner Verkehrsanwalt.

Drogen am Steuer? Anwalt Verkehrsrecht Berlin

Nicht nur Alkohol am Steuer steht unter Strafe, sondern auch Fahren unter Einfluss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie beispielsweise Cannabis. Im Folgenden bietet der Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin eine Übersicht über den Tatbestand, die Punkte im Verkehrszentralregister, die Höhe der Bußgelder und über weitere Strafen wie Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Tatbestand BußgeldPunkte im VerkehrszentralregisterFahrverbot und weitere Folgen
erstmaliger Verstoß gegen das Drogengesetz500 Euro2ein Monat
zweiter Verstoß gegen das Drogengesetz1.000 Euro2drei Monate

 

dritter Verstoß gegen das Drogengesetz1.500 Euro2drei Monate
Gefährdung der Verkehrssicherheit3Entziehung der Fahrerlaubnis / Freiheits- oder Geldstrafe

Durch den Konsum von Drogen vermindert sich die Reaktionszeit. Deshalb kann ein Fahrer zu einer Gefahr für die Verkehrssicherheit werden, wenn unter Einfluss von Drogen ein Fahrzeug bedient wird.

Wer erwischt wird, muss mit hohen Geldbußen und weiteren Folgen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafen und Teilnahme an der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen. Fahren unter Drogeneinfluss ist eine Straftat, die nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geahndet wird. Wird bei dem Beschuldigten neben dem Drogenkonsum auch der Drogenbesitz festgestellt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Der Rechtsanwalt in Berlin ist der erste Ansprechpartner, wenn aufgrund von Drogen am Steuer Fahrverbote, Geldbußen und weiter Strafen drohen.

Warum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei Trunkenheit am Steuer beauftragen?

Wer mit mehr als 0,3 Promille mit einem Fahrzeug fährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht oder ein Fahrzeug mit mehr als 1,09 Promille fährt, der begeht mit Alkohol am Steuer eine Straftat, siehe auch § 316 StGB.

Bei Gefährdung des Straßenverkehrs und einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille wird eine Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen des Beschuldigten richtet, erhoben. Des Weiteren wird der Führerschein entzogen (Führerscheinentzug) und es werden drei Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Beträgt der Blutalkoholwert mehr als 1,09 Promille werden die gleichen Strafen angesetzt. Wer unter Alkoholeinfluss gefahren ist und eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hat, sollte die Beratung des Rechtsanwalts in Berlin für Verkehrsrecht wegen Trunkenheit am Steuer nutzen. Der Experte für Drogen und Alkohol am Steuer kann klären, ob sich ein Einspruch gegen den Vorwurf lohnt und berät auch, welche Optionen bei der Verteidigung für den Klienten bestehen.

Wann ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit und was ist die Promillegrenze?

Sofern keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wird ein Promillewert von 0,5 bis 1,09 beim Fahren als Ordnungswidrigkeit eingestuft und als solche geahndet. Die Promillegrenze wird vom Gesetzgeber mit relativer Fahruntüchtigkeit bewertet. Das gilt aber nur dann, wenn der Fahrer keine Ausfallerscheinungen und kein auffälliges Fahrverhalten zum Zeitpunkt der Tat zeigt. Wenn der Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut am Steuer erwischt wurde und zugleich die Verkehrssicherheit gefährdet oder einen Unfall verursacht hat, dann wird die Trunkenheit am Steuer als Straftat geahndet. Der Berliner Verkehrsanwalt bietet eine Übersicht der Strafen, die bei Trunkenheit am Steuer als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Unter Alkoholeinfluss fahren: Ab wann Straftat?

Fahren unter Alkoholeinfluss erhöht das Risiko für Verkehrsunfälle enorm. Bereits geringe Mengen an Alkohol können ausreichen, um die Fahrtüchtigkeit deutlich einzuschränken. Der Gesetzgeber geht deshalb davon aus, dass der Fahrer zur Gefahr für den Straßenverkehr wird, wenn die Promillegrenze überschritten wird. Nicht zuletzt deshalb, weil Fahren unter Alkoholeinfluss zu den häufigsten Unfallursachen zählt, wird Alkohol am Steuer hart bestraft. Neben Fahrverboten und empfindlichen Geldbußen sowie Punkten im Verkehrszentralregister drohen, je nach Promillewert, sogar der Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen. Der Anwalt in Berlin informiert über die Vorschriften im Strafgesetzbuch, die sich auf Alkohol und Drogen am Steuer beziehen.

Wie viel Promille darf man haben?

Bei Alkohol am Steuer wird nach relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Ob Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird, hängt davon ab, ob auch andere Verkehrsteilnehmer zum Tatzeitpunkt in Gefahr gebracht wurden.

Der Anwalt in Berlin kann bei Vorwurf von Alkohol am Steuer beraten. Nach §316 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt das Fahren mit mehr als 1,6 Promille im Blut als Straftat, weil es als absolute Fahruntüchtigkeit eingestuft wird. Des Weiteren wird vom Gesetzgeber ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille davon ausgegangen, dass der Beschuldigte Alkoholkonsum gewöhnt ist, da ein solcher Wert nur erreicht werden kann, wenn regelmäßig und in hohen Maßen Alkohol konsumiert wird.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss eine empfindliche Geldstrafe zahlen. Zudem gibt es drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und für mindestens ein halbes Jahr wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es wird zudem eine MPU angeordnet,

Droht ein Führerscheinentzug bei Alkohol ab 0,3 Promille?

Auch wenn die Promillegrenze bei 0,5 liegt, so kann auch bereits mit einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille ein Führerscheinentzug drohen. Das ist der Fall, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss Schlangenlinien fährt, rote Ampeln und Vorfahrtsregeln missachtet und Einschränkungen im Fahrverhalten aufweist. Dann kann ein Strafverfahren aufgrund von Gefährdung des Straßenverkehrs ab 0,3 Promille drohen und der Tatvorwurf von Trunkenheit am Steuer wird als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. Unbedingt sollte dann die persönliche Beratung durch den Rechtsanwalt in Berlin genutzt werden.

Was steht im Bußgeldkatalog 2020 bei Alkohol am Steuer?

Wie hoch die Strafen für Alkohol am Steuer sind, kann im Bußgeldkatalog 2016 eingesehen werden. Wenn der Blutalkoholwert zwischen 1,1 Promille und 1,59 Promille beträgt, dann wird die Tat nach dem Strafgesetzbuch geahndet. Der Gesetzgeber stuft diesen Promillebereich mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit ein. Wird mit einem solchen Promillegehalt ein Fahrzeug bedient oder nur der Versuch unternommen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate. Weiterhin wird eine Geldstrafe in Abhängigkeit zum Einkommen erhoben und drei Punkte werden in Flensburg eingetragen. Über das Strafmaß bei Trunkenheit am Steuer mit gleichzeitiger Gefährdung des Straßenverkehrs gibt der Anwalt in Berlin Auskunft. Es lohnt sich immer einen Blick in den Bußgeldkatalog 2016 zu werfen.

Welche Strafen bei Cannabis (Gras) und weiteren Drogen am Steuer?

Cannabis am Steuer: Zu den harten Strafen bei Drogen am Steuer gehört der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser wird von der zuständigen Behörde dann veranlasst, wenn es sich um einen besonders harten Fall handelt bzw. der Fahrer viel Drogen wie z.B. Cannabis konsumiert hat. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet dann, dass der Fahrer zunächst eine sechsmonatige Sperrfrist auferlegt bekommt, bevor der Führerschein wieder beantragt werden kann.

Dabei wird der Führerschein aber nicht nach Ablauf der Frist von sechs Monaten automatisch an den Fahrer zurückgesendet, sondern es wird individuell geprüft, ob der Fahrer zukünftig geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren. Deshalb ist in den meisten Fällen die Teilnahme an einer MPU obligatorisch, wenn der Fahrer wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis kommen möchte. Welche Strafen genau folgen, wenn das Fahren unter Drogeneinfluss zur Last gelegt wird, erläutert der Verkehrsanwalt in Berlin im persönlichen Gespräch.

Warum Anwalt für Cannabis und Gras am Steuer beauftragen?

Cannabis (auch „Gras“ im Volksmund) ist eine Droge. Die jeweilige Führerscheinstelle definiert entsprechende Konsummuster. Um diese festzustellen, gibt es zwei Hauptmaßnahmen zur Überprüfung. Das sind das ärztliche Gutachten und die MPU. Die Rechtsprechung und die Verfahren der Fahrerlaubnisbehörden sind nicht bundesweit einheitlich geregelt. Auskunft für ein Verfahren bei Cannabis am Steuer in Berlin bietet der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Warum steigt das Unfallrisiko bei Alkohol am Steuer?

Alkohol hat eine berauschende Wirkung auf den Körper. Deshalb gibt es Sanktionen im Bußgeldkatalog, die verhängt werden, wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird. Durch die berauschende Wirkung von Drogen und Alkohol auf den Körper kommt es zu einer veränderten Wahrnehmung sowie einer verminderten Reaktionszeit. Deshalb steigt das Risiko enorm an, dass man unter Einfluss von Drogen oder Alkohol einen Unfall verursacht bzw. in einen Unfall verwickelt wird. Im Folgenden die Wirkung von Alkohol auf den Körper: