Rechtsanwalt Berlin Verkehrsrecht

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Scheidungsanwalt / Anwalt für Scheidung und Scheidungsrecht Berlin

Der Anwalt für Scheidungen in Berlin hat berät Sie gerne bei Fragen zum Scheidungsrecht oder einer angehenden Scheidung in Berlin und bundesweit. Bei Rechtsstreitigkeiten unter Berücksichtigung der Gesetzgebung bietet der Berliner Scheidungsanwalt die notwendige juristische Begleitung und klärt bereits im Vorfeld die Möglichkeiten.

Anwalt für Scheidungen in Berlin informiert

Der Anwalt für Scheidungen ist Experte für einvernehmliche Scheidungen, aber auch für Härtefallscheidung, Scheidungsfolgen-Vereinbarung und für Eheverträge. In persönlichen Beratungen bietet der Rechtsanwalt für Scheidung in Berlin Informationen zu Fragen in Bezug auf Umgangsrecht, Unterhalt und Aufteilung des Hausrats. Der Anwalt bietet auch eine juristische Begleitung bei Verfahren zu rückwirkendem Unterhalt, Mangelfallberechnung und der Einklage von Unterhalt sowie bei Erwerbsobligenheit.

Warum Anwalt für Scheidung in Berlin beautragen?

Brauchen wir einen Scheidungsanwalt? Das ist häufig die erste Frage, wenn sich Ehepartner scheiden lassen wollen. Gerade dann, wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist, sind viele der Meinung, dass keine juristische Begleitung notwendig ist und kein Anwalt beauftragt werden muss. Doch das ist ein Irrtum, denn es besteht nach § 144 Abs. 1 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG) der Anwaltszwang. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin beauftragt werden muss, um einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen zu können. Der Scheidungsantrag kann nur durch den beauftragten Rechtsanwalt für Scheidungsrecht für den Klienten eingereicht werden. Ohne einen Anwalt ist eine Scheidung nicht möglich.

Wann kein zweiter Scheidungsanwalt beauftragt werden muss

Es gibt Scheidungen, die verlaufen einvernehmlich. Dann muss nur die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehepartner erfolgen. Nach § 114 Abs. 3 FamG reicht dann die Beauftragung eines Anwalts für Scheidungsrecht. Dabei muss der Ehepartner, der keinen eigenen Scheidungsanwalt beauftragt hat, beachten, dass er oder sie keine eigenen Anträge vor Gericht stellen kann. Zugleich ist keine Erklärung auf einen Rechtsmittelverzicht nach der Scheidung für den Ehepartner ohne Anwalt möglich. Dabei muss beachtet werden, dass die Scheidung dann erst nach einem Monat rechtskräftig ist.

Rechtsanwalt für Scheidungen in Berlin Moabit

Der Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin Moabit berät gerne bei Scheidungen. Der Stadtteil Moabit grenzt auch an den Bezirken Wedding, Charlottenburg und Schöneberg. Sind Sie aus Moabit-Tiergarten können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung der Ehepartner sind, dass die im Folgenden aufgeführten Punkte einvernehmlich zwischen beiden Ehepartnern geregelt sind:

  • Umgangsrecht für eventuelle Kinder
  • Unterhalt für Kinder
  • Trennungsunterhalt und Nachehelichenunterhalt
  • Übernahme der gemeinsamen Wohnung / des gemeinsamen Hauses durch einen Ehepartner
  • Aufteilung des Hausrats
  • beide Ehepartner leben seit mindestens einem Jahr getrennt (getrennte Wohnungen und kein gemeinschaftliches Leben nach § 1567 Abs. 1 BGB)

Wird eine entsprechende Erklärung im Antrag auf Scheidung abgegeben, dass die entsprechenden Punkte bzw. Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sind, erfolgt die Anwendung von § 133 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Ein Gericht muss nicht zwingend alle Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung prüfen.

Versorgungsausgleich bei einvernehmlicher Scheidung

Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung direkt durch das Familienrecht geregelt. In der Praxis bedeutet das für die Ehepartner, dass die entsprechenden Aussichten und Anwartschaften während der Ehe auf eine Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Alter ausgeglichen werden. Zu beachten ist dabei § 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG). Bei Ehen mit einer Dauer von maximal drei Jahren muss nach § 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich durch einen Ehepartner beantragt werden. Der Scheidungsanwalt in Berlin Moabit bietet die transparente Beratung für Ehepartner, bei denen der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung in Frage.

Kosten für eine einvernehmliche Scheidung

Für eine Scheidung, die einvernehmlich ist, sind die Kosten im Vergleich mit den Kosten für eine nicht einvernehmliche Scheidung geringer, denn es wird nur ein Anwalt beauftragt. Es sollte schriftlich vereinbart werden, dass sich bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt beide Ehepartner die Kosten für den Anwalt teilen.

Für beide Ehepartner kann die einvernehmliche Scheidung sogar kostenfrei sein, wenn ein Ehepartner aufgrund der geringen Einkommensverhältnisse Anspruch auf eine Verfahrenskostenhilfe hat. Die Kosten für den Rechtsanwalt für Scheidungen in Berlin und die Kosten für das Gericht, die der berechtigte Ehepartner zahlen müsste, werden dann vom Staat gezahlt. Im Vorfeld bietet der Scheidungsanwalt nach Sichtung der Ausgangslage die Informationen, welche Kosten für eine Scheidung zu erwarten sind.

Unterhalt und Unterzahltszahlungen bei Scheidung

Mit der Beratung durch den Rechtsanwalt für Scheidung in Berlin Moabit gibt es auch Informationen zum Thema Unterhaltszahlungen wie Dauer der Unterhaltszahlungen, Mindestunterhalt, Trennungsunterhalt, Unterhaltstitel und Kindesunterhalt sowie zu den Themen

  • rückwirkender Unterhalt
  • Unterhalt und Rente
  • Mangelfallberechnung
  • Einklagen von Unterhalt
  • Erwerbsobliegenheit

Scheidungsrecht und Härtefallscheidung

In einigen Fällen gibt es auch die sogenannte Härtefallscheidung, die bei psychischer und physischer Gewalt in der Ehe ausgeführt werden kann. Grundsätzlich gibt es eine Scheidung nicht ohne Trennungsjahr. Eine sofortige Trennung bzw. Scheidung ist nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner eine Unzumutbarkeit darstellt.

Gesetzlich geregelt ist die Härtefallscheidung durch § 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Hürde bei der Härtefallscheidung ist, dass der antragstellende Ehepartner die Gründe darlegen und beweisen muss. Der Scheidungsanwalt in Berlin Moabit unterstützt Antragsteller und klärt im Vorfeld die Beweislage und die Begründungen, bevor sie vor dem Familiengericht dargelegt werden. Des Weiteren informiert der Berliner Rechtsanwalt für Scheidungsrecht auch, wie eine Annulierung der Ehe ausgeführt wird, welche Scheidungsfolgenvereinbarungen getroffen werden können und bietet auch eine umfassende Scheidungsberatung mit Informationen zum Ablauf einer Scheidung und zu den Scheidungskosten.

Erstberatung vom Anwalt bei Scheidung

Bei einer Scheidung gibt es immer wieder häufige Fragen von den Ehepartnern zu Themen wie

  • Trennungsjahr
  • Dauer der Scheidung
  • Antrag auf Scheidung und Zurückziehen eines Scheidungsantrags
  • Scheidungstermin
  • Scheidungsbeschluss und ab wann eine Scheidung rechtskräftig ist

Zu diesen und vielen weiteren Themen im Scheidungsrecht informiert der Scheidungsanwalt in Berlin Moabit in einem persönlichen Gespräch. Für eine erste Einschätzung bietet der Berliner Scheidungsanwalt auch die kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage, wenn eine Scheidung in Erwägung gezogen wird.